Hanau Infrastruktur Service für Winterdienst gerüstet

Hanau
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Der städtische Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS)  ist für den Winterdienst auf Straßen und Gehwegen der Brüder-Grimm-Stadt gerüstet.



Entsprechend dem Hessischen Straßengesetz hat HIS die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen. Zudem müssen die Einsatzkräfte bei Schnee- und Eisglätte streuen, soweit das erforderlich ist, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Nach geltender Rechtsprechung ist hierbei von einem Zeitraum von 4 bis 20 Uhr auszugehen. Zu bedienen sind dabei verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Der Winterdienst gilt bis 31. März 2022. Insgesamt 91 Mitarbeiter von HIS bilden den Kern des städtischen Winterdienstes. 130 Kilometer Straßen und 130 Kilometer Gehwege, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Dringlichkeitsstufen, gilt es bei Bedarf von Eis und Schnee zu befreien, um größere Staus und Behinderungen zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dazu stehen dem städtischen Winterdienst fünf große Streufahrzeuge und 25 kleine Einsatzfahrzeuge für das Räumen und Streuen auf Gehwegen zur Verfügung.

Der HIS-Winterdienst bezieht seine Wetterprognosen per Internet. Mit einem privaten Wetterdienst hat die Stadt einen Vertrag abgeschlossen. Ziel sind möglichst punktgenaue Vorhersagen, um die Rufbereitschaft so effektiv wie möglich zu gestalten. Im vergangenen Winter 2020/2021 leisteten die städtischen Beschäftigten von HIS 50 Tage aktive Einsatzbereitschaft mit insgesamt 13 Tagen Winterdiensteinsatz. Dabei streuten sie rund 180 Tonnen Feuchtsalz in Verbindung mit rund 10 Tonnen Magnesiumchlorid-Lösung (Sole) sowie 7 Tonnen Festsalz und knapp 97 Tonnen Splitt. Für das Lagern von Streugut verwendet der Eigenbetrieb auch Kleinsilos, um die Streufahrzeuge zu beschicken. Das umständliche Beladen und die langen Rückwege zum Betriebshof lassen sich dadurch vermeiden. Die Kleinsilos sind auf verschiedene Plätze im Stadtgebiet verteilt, dabei ist die Tourenplanung berücksichtigt. Zur Entnahme wird nur der Schieber geöffnet und das Streugut läuft problemlos in das Streufahrzeug. Die Stadt setzt Streusalz, dessen Tauwirkung durch den Zusatz von Magnesiumchlorid noch gesteigert wird, nur auf den Hauptverkehrsstrecken ein. Die Gehwege werden mit Splitt abgestreut.

Über die gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung der Stadt hinaus sind Eigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen grenzen, gemäß geltender städtischer Satzung verpflichtet die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu räumen und mit abstumpfendem Material abzustreuen. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann diese Aufgabe auch einem Dritten übertragen. Die Pflicht zum Winterdienst gilt montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Der Leiter des Eigenbetriebs HIS, Markus Henrich, weist darauf hin, dass die Übernahme der Straßenreinigung durch die Stadt in der Innenstadt bzw. in den Fußgängerzonen die dortigen Eigentümer nicht von ihrer Pflicht zum Winterdienst entbindet. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt dort als solcher ein Seitenstreifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze.


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