Nach aktuellem Stand werden zwölf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie sieben Beschäftigte der Jugendgerichtshilfe unter einem Dach zusammenarbeiten. Damit führt die Hessische Landesregierung ihr Engagement zur Bekämpfung der Jugendkriminalität erfolgreich fort. Die enge Verzahnung zwischen mehreren Behörden unter einem Dach hat sich bereits in den Einrichtungen in Frankfurt am Main (3), Wiesbaden, Offenbach am Main und Kassel bewährt. 

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) erklärte dazu: „Die Unterzeichnung des Mietvertrags ist ein essentieller Schritt für die Eröffnung des Haus des Jugendrechts in Hanau Anfang 2023. Gemeinsam wollen wir kriminelle Karrieren früh und nachhaltig unterbinden, bevor sie eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger werden. In Hanau werden neben der Staatsanwaltschaft und der Polizei erstmalig zwei Jugendgerichtshilfen in einem Haus des Jugendrechts vertreten sein. Sowohl die Jugendgerichtshilfe der Stadt Hanau als auch die des Main-Kinzig-Kreises werden an dem Projekt mitwirken. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass wir neben der Prävention von Jugendkriminalität erstmals in diesem Haus des Jugendrechts einen besonderen Schwerpunkt auf die Präventionsarbeit von Rechtsextremismus legen. Ziel ist es, Jugendliche aufzuklären und extreme Tendenzen frühzeitig zu erkennen, um eine Radikalisierung zu verhindern. Unterstützen sollen dabei die Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Frau Leitende Oberstaatsanwältin Christina Kreis, die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Hessen oder das Hessischen Kompetenzzentrums gegen Extremismus. Dass die Häuser des Jugendrechts wirken, zeigen die jüngsten Zahlen, wonach die Ermittlungsverfahren in Jugendsachen zwischen 2010 und 2020 um rund 27 Prozent zurückgegangen und die Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Jugendlichen zwischen 2009 und 2019 um nahezu 50 Prozent gesunken sind. Mit diesem Präventionsprojekt zeigen wir den Jugendlichen einen Weg aus der Kriminalität und sorgen gleichzeitig für mehr Sicherheit innerhalb der Gesellschaft.“

Finanzminister Michael Boddenberg (CDU): „Die Häuser des Jugendrechts sind ein Erfolgsmodell. In der schwierigen Entwicklungsphase vom Kind zum Erwachsenen kommt es mitunter zu strafrechtlich relevantem Verhalten junger Menschen. Zur erfolgreichen Bewältigung dieser schwierigen Phase bedarf es gegebenenfalls differenzierter und zugleich ganzheitlicher Lösungsansätze. Genau solche ganzheitlichen Ansätze sind die Stärke der Häuser des Jugendrechts. In Hanau konnte dafür eine Immobilie gefunden werden, die aufgrund ihrer besonderen Lage zwischen Innenstadt und Schlossgarten eine besondere Präsenz im Zentrum der Stadt Hanau ermöglicht. Das neue Haus des Jugendrechts wird sich damit in unmittelbarer Nähe zu den Orten befinden, an denen Jugendliche sich ohnehin aufhalten. Dadurch kann in besonderem Maße sowohl eine einfache Erreichbarkeit für die Bevölkerung, als auch eine präventive Außenwirkung erzielt werden. Das Projekt war aufgrund des schwierigen objektspezifischen Umfeldes nicht einfach umzusetzen, mein Dank geht daher an die verhandelnden Akteure - Baugesellschaft Hanau und Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen - die trotz der besonderen Herausforderungen des Projekts in gemeinsamer Zusammenarbeit die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht haben.“

Patricia Wendland, Geschäftsbereichsleiterin Standortmanagement beim Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH): „Als zentralem Dienstleister des Landes unter anderem für Aufgaben der Behördenunterbringung war es uns wichtig, ein bestmögliches Ergebnis auch bei diesem Projekt zu erzielen. Im Verlauf waren daher intensive Planungen und Abstimmungen erforderlich. Nach konstruktiven, vertrauensvollen Gesprächen mit vielen unterschiedlichen Beteiligten findet das Haus des Jugendrechts hier eine gute Zukunft – und darüber freuen wir uns sehr.“

Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Südosthessen, Eberhard Möller, hebt besonders den großen personellen Einsatz der Polizei bei den Häusern des Jugendrechts hervor: „Auch in Hanau wird sich die Polizei Hessen weiter mit großem personellem Einsatz zur Bekämpfung der Jugendkriminalität engagieren und die damit bereits bestehende erfolgreiche Arbeit in der Jugendprävention und Strafverfolgung weiter ausbauen. In der neuen Einrichtung werden zwölf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte vertreten sein. Gerade bei sehr jungen Straftätern können schon wenige Monate ausreichen, um kriminelle Karrieren zu festigen. Dem wollen wir durch ein intensives Eingehen auf die Täter, gute Informationsarbeit zwischen den unterschiedlichen Trägern und schnellen Entscheidungen entgegenwirken. Wir sind von dem Konzept der Zusammenarbeit überzeugt.“

Oberbürgermeister der Stadt Hanau, Claus Kaminsky (SPD), erklärte: „Die Erfahrung in den Nachbarstädten zeigt, welche positive Wirkung die Etablierung eines Hauses des Jugendrechts hat. Deshalb freuen wir uns sehr, dass diese wichtige Einrichtung jetzt auch in Hanau auf der Zielgeraden ist. Ohne das konstruktive Mitwirken vieler Akteure wäre das wohl nicht gelungen. Mein Dank gilt neben dem Land und den beteiligten Institutionen ausdrücklich auch dem Landtagsabgeordneten Heiko Kasseckert, der sich für die Realisierung stark gemacht hat, sowie der Baugesellschaft Hanau, die nicht nur bereitwillig eine passende Immobilie in hervorragender Innenstadtlage zur Verfügung gestellt hat, sondern das gesamte Projekt bis heute kompetent und fachkundig begleitet hat.“

Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Thorsten Stolz (SPD), freut sich über die „kurzen Dienstwege zwischen den Behörden“. „Prävention wie auch Sanktion benötigen Tempo und Intensität, wenn sie erfolgreich wirken sollen. Insofern ist es gut, dass im Bereich des Jugendrechts die Behörden und Ämter nun auch räumlich noch enger zusammenarbeiten. Ich darf mich bei allen Beteiligten für das breite Engagement und auch die Geduld bei der Planung und Ausführung bedanken. Der Main-Kinzig-Kreis hatte bereits frühzeitig seine Hausaufgaben erledigt und steht in den Startlöchern für das großartige Projekt“, sagte Thorsten Stolz.

Häuser des Jugendrechts
Dem Modell „Haus des Jugendrechts“ liegt der Gedanke zugrunde, dass staatliche Reaktionen auf delinquentes und/oder sozial auffälliges Verhalten junger Menschen oftmals nicht abgestimmt und mit erheblichem zeitlichen Verzug erfolgen. Um die behördenübergreifende Zusammenarbeit zu optimieren, eine schnelle und gründliche Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu unterstützen und die Verfahrensdauer zu verkürzen, werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend(gerichts)hilfe unter Einbeziehung auch der freien Träger „unter einem Dach“ räumlich zusammengefasst. Auf diese Weise wird eine schnelle und vor allem „ganzheitliche“ Reaktion der staatlichen Instanzen unter Ausschöpfung aller nicht nur im Jugendgerichtsgesetz, sondern zum Beispiel auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgesehenen Möglichkeiten erreicht.


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