3G-Regel gilt in allen städtischen Räumlichkeiten

Hanau
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Mit Blick auf die weiterhin steigende Infektionsrate ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Hanauer Rathauses und anderer städtischer Einrichtungen bis auf weiteres nur nach vorherigen Terminabsprache und unter Beachtung der 3-G-Regel möglich.



Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) erklärt, gilt dies ausdrücklich für alle Gebäude und Räume in städtischer Hand. Um persönliche Termine wahrnehmen zu können, müssen Besucherinnen und Besucher also geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Wie der OB sagt, hat sich die Stadt auch zum Schutz ihrer Mitarbeiterschaft dazu entschlossen, die Zugangsregelung für den Publikumsverkehr zu verschärfen, nachdem mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit unter anderem die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt worden ist. Beschäftigte müssen seither vor Betreten der Arbeitsstätte ebenfalls nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Als Testnachweis gilt in allen Fällen nur die Bescheinigung einer anerkannten Teststation, dass ein Antigen-Schnelltest durchgeführt wurde, der nicht älter als 24 Stunden ist. Darüber hinaus werden auch PCR-Tests akzeptiert (48 Stunden Gültigkeit). Nicht ausreichend sind reine Selbsttests. Für Schülerinnen und Schüler gilt als Nachweis die durch die Lehrkraft schriftlich bestätigte Schultestung innerhalb der letzten 24 Stunden. "Wir sind der Auffassung, dass es jeder Bürgerin und jedem Bürger, der seine Angelegenheit persönlich regeln will, zuzumuten ist, einen kostenlosen Schnelltest zu machen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind", macht der OB deutlich, dass der Corona-Stab der Stadt sehr bewusst abgewogen hat, was im Sinne der Gesundheitsfürsorge und im Interesse der Allgemeinheit unverzichtbar ist.

"Es hat sich gezeigt, dass Kontaktbeschränkungen ein wirksames Mittel zur Eindämmung der Pandemie sind, deshalb bitten wir zum Schutz aller darum, in diesen Tagen auf persönliche Besuche und Vorsprachen möglichst zu verzichten", weist der OB darauf hin, dass ein großer Teil der städtischen Dienstleistungen inzwischen über Online-Services unter www.hanau-digital.deangeboten wird.

Die aktuellen Regelungen sind unter www.corona-hanau.de auch nachzulesen.


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