Erste Hilfezahlungen aus Hessischem Opferfonds

Hanau
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Der Beirat des Hessischen Opferfonds hat erste Hilfezahlungen für Angehörige und Hinterbliebene des rassistisch motivierten Anschlags von Hanau beschlossen.



Entsprechende Mitteilungen an die Angehörigen sind schon verschickt worden. Das Geld aus dem Hilfsfonds für die Opfer schwerer Gewalttaten und von Terroranschlägen wird noch in diesem Jahr ausgezahlt. Diese Entscheidung hat der Beirat des Opferfonds, der aus elf Personen besteht, in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 getroffen. Über die jeweilige Höhe der Summen machte das Gremium keine Angaben, um die Familien zu schützen.

Seit seiner Konstituierung am 11. November 2021 hatte das Landtagsgremium zuvor das Antragsverfahren samt Formular, die Richtlinien und die Geschäftsordnung beschlossen. Sämtliche Informationen zum Hessischen Opferfonds finden sich auf der Homepage des Hessischen Landtags unter https://hessischer-landtag.de/content/opferfonds. Überdies gibt es unter der E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eine Anlaufstelle für Fragen. Auch die Anträge können digital an diese E-Mailadresse gestellt, aber auch per Post an Hessischer Landtag - Opferfondsbeirat -, Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden geschickt werden.

Der Opferfondsbeirat beim Hessischen Landtag soll darüber entscheiden, wie das Geld des im Sommer vom Parlament beschlossenen „Fonds für die Opfer und Angehörigen schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung und von Terroranschlägen“ vergeben wird. Der Fonds wird mit zwei Millionen Euro je Haushaltsjahr ausgestattet. Die Unterstützung kann nur auf Antrag gewährt und den Richtlinien zufolge an natürliche Personen gezahlt werden, „die seit 1. Januar 2019 Opfer einer schweren Gewalttat oder eines Terroranschlags geworden sind, wenn die Straftat in Hessen begangen wurde“. Für eine Unterstützung muss kein materieller Schaden nachgewiesen werden.


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