Neue Corona-Regel: FFP2-Maskenpflicht in städtischen Räumlichkeiten

Hanau
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Aus Sorge über weiterhin steigende Infektionszahlen insbesondere in Zusammenhang mit der neuen Omikron-Variante des Corona-Virus werden die Zugangsregelungen für die Räumlichkeiten des Hanauer Rathauses und anderer städtischer Einrichtungen weiter verschärft. Ab sofort müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske oder KN95-Maske tragen. Sogenannte OP-Masken reichen nicht mehr aus, um die Maskenpflicht zu erfüllen. Kinder im Alter bis 6 Jahre sind davon ausgenommen.



Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) erklärt, hat sich die Stadt zum Schutz ihrer Mitarbeiterschaft dazu entschlossen, die Zugangsregelung für den Publikumsverkehr anzupassen, nachdem zum Jahresende auch für die Beschäftigten die Pflicht zum Tragen einer eine FFP2-Maske oder KN95-Maske eingeführt worden war. "Die Omikron-Variante hat ein großes Gefährdungspotential, so dass wir alles tun müssen, um krankheitsbedingte Ausfälle insbesondere im Bereich der kritischen Infrastrukturen zu verhindern." Damit niemand wegen einer fehlenden Maske der Zutritt verwehrt werden muss, können diese im Einzelfall vor Ort ausgegeben werden.

Ohnehin ist bis auf weiteres der Zutritt nur nach vorherigen Terminabsprache möglich. Darüber hinaus gilt weiterhin die 3-G-Regelung. Um persönliche Termine wahrnehmen zu können, müssen Besucherinnen und Besucher also geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Wie der OB sagt, gilt dies ausdrücklich für alle Gebäude und Räume in städtischer Hand. Als Testnachweis gilt in allen Fällen nur die Bescheinigung einer anerkannten Teststation, dass ein Antigen-Schnelltest durchgeführt wurde, der nicht älter als 24 Stunden ist. Darüber hinaus werden auch PCR-Tests akzeptiert (48 Stunden Gültigkeit). Nicht ausreichend sind reine Selbsttests. Für Schülerinnen und Schüler gilt als Nachweis die durch die Lehrkraft schriftlich bestätigte Schultestung.

"Da nach wie vor Kontaktbeschränkungen ein überaus wirksames und wichtiges Mittel zur Eindämmung der Pandemie sind, bitten wir zum Schutz aller darum, in diesen Tagen auf persönliche Besuche und Vorsprachen möglichst zu verzichten", weist der OB darauf hin, dass ein großer Teil der städtischen Dienstleistungen inzwischen über Online-Services unter www.hanau-digital.de angeboten wird. Die aktuellen Regelungen sind unter www.corona-hanau.de auch nachzulesen.


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