Für die Brüder-Grimm-Stadt gilt deshalb bis auf weiteres ein Alkoholverbot und Maskenpflicht in allen Fußgängerzonen sowie auf dem Platz an der Wallonisch Niederländische Kirche und der Französische Allee, auf dem Freiheitsplatz, auf dem Marktplatz, auf dem Altstädter Markt, auf dem Kurt-Schumacher-Platz, auf dem Rochusplatz und auf dem Parkplatz Bahnhofstraße/ Hauptstraße.
Darüber hinaus wurden auch die Zugangsregelungen verschärft. Mit der Einstufung als Hotspot greift für Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen im Innenbereich die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet in der konkreten Umsetzung, dass dort nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test Zugang erhalten. Für Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, entfällt jedoch die Testpflicht.
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