Sieg für Anti-Atom-Bewegung

Hanau
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Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG 4 C 2.20) zugunsten der Stadt Hanau und gegen die Firma Orano NCS GmbH (wir berichteten) erklärt Jochen Dohn, Fraktionsvorsitzende von DIE FRAKTION, die aus Mitgliedern der LINKEN und der PARTEI besteht:



„Es ist eine sehr gute Nachricht, dass das Bundesverwaltungsgericht das vorherige Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt hat. Damit darf Orano NCS GmbH endgültig kein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Hanau bauen. Es ist ein Sieg nicht nur der Stadt Hanau, sondern auch dem Jahrzehnte langem Kampf der Anti-Atom-Bewegung in unserer Stadt.“

 


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