Die Staatsanwaltschaft Hanau führt aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen drei Beschuldigte zum Nachteil des „Vereins für Toleranz und Zivilcourage“ (vormals „19. Februar Hanau e.V.“), wobei finanzielle Mittel des Vereins unberechtigterweise auf Konten Dritter überwiesen und damit nicht für satzungsmäßige Zwecke verwandt worden sein sollen.
Untreue-Verdacht zum Nachteil des „Vereins für Toleranz und Zivilcourage“
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