Der Kauf kommt durch die Ausübung der an dieser Stelle geltenden Vorkaufsrechtsatzung zu Stande. In einer Pressemitteilung unterstützt die SPD-Fraktion in der Hanauer Stadtverordnetenversammlung nun diese Ausübung. „Die besondere Lage des Gebäudes in Altstadt und am Altstädter Markt führen zu einem hohen städtischen Interesse - sowohl eine hochwertige Sanierung als auch eine sinnvolle gewerbliche Nutzung der Immobilie sind von großer Bedeutung“, äußert sich dazu der SPD-Fraktionsvorsitzende Maximilian Bieri. „In dieser exponierten Stellung ist Leerstand oder Verfall auf Dauer nicht tragbar.“

Dabei ist für die Sozialdemokraten auch aus ökonomischer Sicht die Anwendung des Vorkaufrechtes sinnvoll. „Die Ausübung erfolgt grundsätzlich durch die Baugesellschaft oder die Bauprojekt Hanau, also über städtische Gesellschaften. Wie jede andere GmbH müssen diese beim Erwerb eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen, nicht nur gegenüber dem Aufsichtsrat, sondern auch der finanzierenden Bank.“, so Bieri weiter. So müsse bei der Gegenüberstellung aller Erwerbskosten, inklusive absehbarer Sanierungsaufwendungen, mit den zukünftigen Mieteinnahmen mindestens eine schwarze Null stehen. Bedeutend für die SPD sei hierbei, „dass eine städtische Gesellschaft jedoch nicht hohe Gewinne durch hohe Mieten einfahren muss, was wiederum einer sinnvollen Nutzung der Immobilie entgegenkommt.“

Ute Schwarzenberger, wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, deutet weiter darauf hin, dass „der Erwerb von Immobilien auf lange Sicht bis jetzt immer eine sinnvolle Investition gewesen ist.“ Bei immer noch niedrigen Zinsen und einer gleichzeitigen Inflation würden Immobilienpreise tendenziell noch weiter steigen, eindrucksvoll belegen würde das ein Blick in die jüngere Vergangenheit. Schwarzenberger weist noch auf einen weiteren Aspekt der Vorkaufssatzung hin. „Sollte der Kaufpreis einer Immobilie durch Spekulation in die Höhe geschossen sein, so bietet das Vorkaufsrecht die Möglichkeit den Preis zu bestreiten und durch einen marktgerechtfertigten Preis zu ersetzen. Die Stadt Hanau kauft damit auf keinen Fall zu teuer ein.“

Die exponierte Lage der Immobilie und die damit verbundenen denkmalschutzrechtlichen Anforderungen erfordern für Bieri und Schwarzenberger eine hochwertige Sanierung des Gebäudes. Die Baugesellschaft sei dafür der richtige Partner, denn sie könne diese sowohl fachlich als auch finanziell nachhaltig garantieren – im Gegenzug zu manchem Einzelbewerber. „Es gibt leider viele Belege in der Hanauer Innenstadt für einen Sanierungsstau, auch an wichtigen Plätzen“, so die beiden Stadtverordneten. Nach der Sanierung sei für die Kober-Gewerbefläche in der Altstadt ein passendes Konzept vonnöten. Dazu benötige es umgekehrt die Kooperationsbereitschaft des Eigentümers, auch bezogen auf die Höhe der Gewerbemiete. „Wir dürfen die Entwicklung Hanaus nicht dem reinen Markt überlassen, die Marktmechanismen versagen in diesem Zusammenhang.“ Ein enormes finanzielles Risiko für den Hanauer Steuerzahler wäre es nach Bieri und Schwarzenberger jedoch als Stadt Hanau nicht zu reagieren und nicht als Eigentümer aktiv mitzugestalten. „Eine Abwärtsspirale in der Innenstadt, hervorgerufen durch Verfall und Leerstand, hätte sehr negative Konsequenzen für ganz Hanau, für unsere Finanzen und damit für alle unsere Leistungen.“

In der Hanauer Bevölkerung sehen die Fraktionsmitglieder der SPD eine große Unterstützung des eingeschlagenen Weges in der Stadtentwicklung mithilfe von Vorkaufsrechtsatzungen. Vor einem Monat befragte der Hanauer Stadtverband Passanten vor dem Spielwarenladen „Brachmann“ wie diese die geplante städtische Übernahme eben jenes Laden fänden. Bei über 140 eingegangenen Meinungen waren dabei lediglich vier negativ, der Rest befürworteten die Pläne. „Auch wenn diese Meinungsbefragung sicher nicht repräsentativ war, so ist die mehrheitliche Tendenz doch eindeutig“, äußert sich Fraktionschef Bieri zum Schluss der Pressemitteilung. 


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