Hanauer Attentäter Tobias R.: Was wusste das Kreisgesundheitsamt?

Hanau
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Zur öffentlichen Sitzung am Montag des „UNA Hanau“ des Hessischen Landtages zur Aufarbeitung des rassistisch motivierten Attentats in der Brüder-Grimm-Stadt äußern sich der Obmann der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Michael Müller, sowie Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Untersuchungsausschuss, in Pressemitteilungen. In der Sitzung wurde der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz als Zeuge gehört.



"Robert Schäfer schilderte, dass gegen den Hanau-Attentäter Tobias R. keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse vorlagen. Die Inhalte seiner Homepage, die erst sechs Tage vor der Tat freigeschaltet wurden, waren damals nicht bekannt. Kontakte des Täters in die rechtsextremistische Szene gab es nicht. Das hessische Landesamts für Verfassungsschutz ist bei der Bekämpfung von Extremismus gut aufgestellt. 2020 wurde eine neue Abteilung für Prävention und phänomenübergreifende Analyse geschaffen. Teil dieser Abteilung ist das Kompetenzzentrum Rechtsextremismus (KOREX), dessen zentrale Aufgabe die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für rechtsextremistische Bestrebungen ist. Des Weiteren wurde bereits zuvor das Hessische Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) aufgebaut, das für einen engen Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden sorgt und Gefahrenabwehrmaßnahmen koordiniert", so CDU-Obmann Müller.

Und weiter: "Zudem hörte der Ausschuss zwei Polizeibeamte als Zeugen. Ein Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Südosthessen schilderte die umfassenden Maßnahmen, die seitens der hessischen Polizei 2004 ergriffen wurden, als der spätere Täter sich mit Verschwörungstheorien an die Behörden wandte. Nach umfangreichen Vernehmungen und Abfragen ergaben sich keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Vorgänge, jedoch auf eine psychische Beeinträchtigung von Tobias R. Die Beamten gaben diese Erkenntnisse sowohl telefonisch als auch mit einer offiziellen schriftlichen Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises weiter. Wie beim Gesundheitsamt damit verfahren wurde, konnte bisher nicht aufgeklärt werden. Die Erste Kreisbeigeordnete des Main-Kinzig-Kreises Susanne Simmler (SPD) gab in der letzten Ausschusssitzung an, der Täter sei beim Gesundheitsamt nicht bekannt gewesen. Der weitere polizeiliche Zeuge wurde zu den Vorkommnissen rund um einen Vorfall von Tobias R. in Bayern im Jahr 2018 gehört. Das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde von der bayrischen Justiz eingestellt. Hessische Behörden waren nicht involviert.“

Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Untersuchungsausschuss zum rassistisch motivierten Anschlag von Hanau, hat aus der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zwei wesentliche Erkenntnisse gezogen: „Die Polizei in Hanau ist ihren Aufgaben nach der ersten Strafanzeige des späteren Attentäters Tobias R. im Jahr 2004 vollumfänglich und sorgfältig nachgekommen“, erklärt Hahn. Die heutige Zeugenvernehmung habe deutlich gemacht, dass der zuständige Polizeihauptkommissar und dessen Kollege ausführlich im Umfeld beziehungsweise bei den genannten Personen im Bekannten- und Freundeskreis ermittelt und auch das zuständige Gesundheitsamt über den psychischen Zustand von Tobias R. informiert hätten. Die später zu Tage getretene rechtsextreme Gesinnung von Tobias R. konnte nach dem Stand damaliger Ermittlungen nicht erkannt werden.“

Mit Blick auf den Verfassungsschutz fordert Hahn: „Das Landesamt für Verfassungsschutz kann und muss aus Ereignissen wie in Hanau lernen.“ Der als Zeuge geladene Präsident des hessischen Verfassungsschutzes habe deutlich gemacht, welche Herausforderung Tobias R. für die Behörde darstellte. „Ohne Erkenntnisse zur Person gibt es keinen Anlass, nach weiteren Erkenntnissen zu forschen. Hier besteht Verbesserungsbedarf: Mit den richtigen personellen und sachlichen Mitteln sowie der notwendigen externen Expertise muss künftig geschaut werden, wie man das bestehende Monitoring im Internet verbessern kann.“ Tobias R. hatte in den Tagen und Wochen vor der Tat sein Manifest sowie Bekennervideos hochgeladen. „Solche Dinge müssen frühzeitig von den Sicherheitsbehörden entdeckt werden können“, verdeutlicht Hahn.


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