Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - hat beim Landgericht Hanau Anklage gegen fünf Angeschuldigte insbesondere wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben. Den Angeschuldigten im Alter von 24 bis 37 Jahren wird unter anderem zur Last gelegt, unter Nutzung des Verschlüsselungsdienstes „ANOM“ zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 unerlaubt Betäubungsmittel (Kokain und Amphetamin) in großen Mengen in Deutschland angekauft sowie aus den Niederlanden eingeführt zu haben, um diese anschließend gewinnbringend zu veräußern.
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