Hanauer angeklagt: Kiloweise Drogen in Kurierfahrzeugen

Hanau
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Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - hat beim Landgericht Hanau Anklage gegen fünf Angeschuldigte insbesondere wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben. Den Angeschuldigten im Alter von 24 bis 37 Jahren wird unter anderem zur Last gelegt, unter Nutzung des Verschlüsselungsdienstes „ANOM“ zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 unerlaubt Betäubungsmittel (Kokain und Amphetamin) in großen Mengen in Deutschland angekauft sowie aus den Niederlanden eingeführt zu haben, um diese anschließend gewinnbringend zu veräußern.



Die Gruppierung soll dabei unter Führung eines 47-Jährigen aus Frankfurt am Main sowie eines 31-Jährigen aus Hanau eine gut organisierte Täterstruktur unter Nutzung von sog. „ANOM“-Handys und Kurierfahrzeugen mit elektronisch-hydraulisch steuerbaren Schmuggelverstecken aufgebaut haben. Während diese den Ankauf von großen Mengen Betäubungsmittel sowie den Abverkauf an diverse Abnehmer verhandelt und organisiert haben sollen, stehen die weiteren Angeschuldigten im Verdacht, die angekauften Großmengen abgeholt, verwahrt und ausgeliefert sowie das diesbezügliche Bargeld entgegengenommen und transportiert bzw. in bestimmten Tranchen vakuumiert und gelagert zu haben. Insgesamt steht die Tätergruppierung im Verdacht, im Tatzeitraum insgesamt mit mindestens 111 kg Kokain und 199 kg Amphetamin Handel getrieben zu haben.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sowie der Durchsuchungen und Festnahmen im Juni 2021 wurden insgesamt ca. 16 kg Kokain, 1,4 kg Amphetamin, Bargeld, Wertpapiere und Wertgegenstände im Wert von ca. 97.000,- Euro, 7 Kurierfahrzeuge mit professionell verbautem Versteck sowie diverse Betäubungsmittelutensilien und Datenträger sichergestellt. Vier der Angeschuldigten befinden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Hanau in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Hanau muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, weswegen noch keine Termine für eine Hauptverhandlung feststehen.


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