Ein 63-jähriger Deutsch-Marokkaner aus Hanau muss für zehn Jahre hinter Gitter, weil er nach Ansicht der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Hanau versucht hatte, seine Ehefrau mit einem langen Fleischermesser zu töten.
Die 53-Jährige hatte angekündigt, ihren Ehemann zu verlassen, was dieser offenbar als Verletzung seiner Ehre empfand und sich daher zu der Tat entschloss. Die fünffache Mutter überlebte schwer verletzt.
Seit fast 40 Jahren sind die beiden verheiratet, doch erst seit Anfang der achtziger Jahre lebten sie auch gemeinsam in einem Haushalt in Deutschland. Der 63-Jährige war zunächst alleine nach Deutschland gekommen und ließ dann einige Jahre später seine Frau im Zuge der Familienzusammenführung nachkommen. Allerdings entwickelte sich danach offenbar nie ein harmonisches Familienleben. Der Angeklagte wurde von seinen Kindern als Familientyrann beschrieben, die Erziehung soll nicht ohne Gewalt abgelaufen sein. Die Polizei musste des Öfteren bei der Familie vorstellig werden, um Streitigkeiten zu schlichten. Der Angeklagte wurde sogar einmal für einen längeren Zeitraum aus der Wohnung verwiesen. Das Opfer blieb dennoch all die Jahre bei ihrem Ehemann, entschloss sich dann Anfang November 2012, wohl mit Unterstützung ihrer Kinder, allerdings doch zur Trennung. Als der Angeklagte dies erfuhr, traf er offenbar einen folgenschweren Entschluss.
Am Vormittag des 12. November 2012 fiel er in der Waschküche mit einem langen Fleischermesser über seine Frau her und fügte ihr insgesamt elf teils lebensbedrohliche Einstiche zu. Vor allem ein Stich zwischen Bauch und Brust, mit dem Magen und Leber verletzt wurden, hatte schlimme Folgen. Anschließend trat der 63-Jährige vier Mal gegen den Kopf seiner Frau und wollte so testen, ob sie tatsächlich tot sei. Das Opfer verhielt sich ruhig, so dass der Täter von ihr abließ und das Messer schließlich gegen sich selbst richtete. Von einer Nachbarin und dem jüngsten Sohn der Familie wurden beide schließlich in der Waschküche gefunden. Die 53-Jährige lag zunächst im Koma und verbrachte mehrere Wochen im Krankenhaus. Bis heute bereiten ihr vor allem die Finger an ihrer linken Hand große Probleme.
Zu Verhandlungsbeginn wollte oder konnte sich der Angeklagte zunächst nicht an die Tat erinnern. „Ja, ich habe es getan“, legte er im Verlauf des Prozesses dann aber doch ein Geständnis ab. Offenbar befürchtete er einen Gesichtsverlust, falls sich seine Frau tatsächlich von ihm trennen sollte. „Ich bin auch ein Mensch“, deutete das Opfer in der Verhandlung an, dass aus ihrer Heirat in Marokko im Alter von nicht einmal 14 Jahren nie echte eine Liebesbeziehung geworden ist. Inzwischen hat sie die Scheidung eingereicht.
Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der 63-Jährige erst von seiner Ehefrau abließ, als er irrtümlich von deren Tod ausging und forderte daher eine elfjährige Gefängnisstrafe wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen. Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Peter Grasmück entschied sich allerdings zu einer Verurteilung zu zehn Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der 63-jährige Deutsch-Marokkaner bleibt in Haft.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de

















