Hanau-Untersuchungsausschuss: Eine Zwischenbilanz mit Ausblick

Hanau
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Seit Sommer 2021 tagt der parlamentarische Untersuchungsausschuss Hanau (20/2) zu den rassistisch motivierten Taten am 19. Februar 2020.



Bisher wurden in siebzehn Sitzungen zwanzig Zeuginnen und Zeugen und sechs Sachverständige gehört. Um den Angehörigen der Opfer ebenfalls Raum zu geben, hatte sich der Ausschuss darauf verständigt, zunächst jeweils eine Person aus dem Umfeld jedes Opfers zu Wort kommen zu lassen. „Diese Vorgehensweise war ungewöhnlich, aber der Situation angemessen. Wir haben bewegende Statements gehört, die allen Ausschussmitgliedern unter die Haut gingen. Der Angehörige eines Opfers ist leider erkrankt und konnte deswegen bisher nicht gehört werden“, sagte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Marius Weiß (SPD).

Für seine Arbeit hat der Untersuchungsausschuss von 14 Behörden 369 Aktenordner mit rund 175.000 Blatt Papier erhalten und gesichtet. „Dies entspricht aneinandergelegt rund 51 Kilometern und damit ungefähr der Luftlinie von Wiesbaden nach Hanau“, sagte Ausschussvorsitzender Weiß. Hinzu kommen sieben DVDs mit rund 160 Gigabyte Daten, davon rund 68 Gigabyte Videodateien, ein Gigabyte Audiodateien und vierzehn Gigabyte Bilddateien. Dies stellt nur einen Zwischenstand dar. Es ist noch mit der Übersendung weiterer Akten zu rechnen.

„Mir als Vorsitzendem war es immer wichtig, trotz der coronabedingten Einschränkungen und Abstandsregelungen möglichst viel Öffentlichkeit im Ausschuss zuzulassen und die Arbeit des Ausschusses so transparent wie möglich zu gestalten. Der Ausschuss sieht das besondere Aufklärungsinteresse der Angehörigen der Opfer und hat ihnen deshalb im Plenarsaal Plätze vorbehalten, von wo aus sie jede öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses persönlich verfolgen können. Darüber hinaus konnten immer bis zu vierunddreißig Pressevertreter und siebzehn Besucher der Sitzung vor Ort folgen. Davon wird und wurde reger Gebrauch gemacht und niemand wurde aus Platzgründen abgewiesen“, so Weiß.

Die nächsten sieben Zeuginnen und Zeugen sind für den Ausschuss bereits geladen. Darüber hinaus sind aktuell noch 69 weitere Zeuginnen und Zeugen und zwanzig Sachverständige benannt. Der Ausschuss befindet sich im dritten von sechs Themenbereichen. „Es ist mein erklärtes Ziel für den Ausschuss zu einem Ergebnis zu kommen. Bestenfalls gelingt uns dies vor der Sommerpause 2023. Hierfür müssen wir gemeinsam die Liste der benannten Personen nochmals pragmatisch durchgehen. Ich bin aber zuversichtlich, dass uns dies gemeinsam gelingen wird“, sagte Weiß.

In seiner nächsten Sitzung am 4. Juli 2022 hat der Untersuchungsausschuss unter anderem den Generalbundesanwalt geladen. In voraussichtlich nicht öffentlicher Sitzung möchte der Ausschuss von dem Behördenchef Antworten auf verschiedene Fragen haben. Es geht vornehmlich um ein Video aus einem Polizeihubschrauber, welches dem Ausschuss nicht übermittelt wurde, Aktenschwärzungen und die Klassifizierung von weiterem Material.

Der Hanau-Untersuchungsausschuss (UNA 20/2) des Hessischen Landtages hat sich am 14. Juli 2021 konstituiert und am 3. Dezember 2021 zum ersten Mal öffentlich getagt. Der Ausschuss soll helfen, Fragen zu den rassistisch motivierten Morden in Hanau vom 19. Februar 2020 zu beantworten. Beantragt hatten den Untersuchungsausschuss die Oppositionsfraktionen von SPD, Freien Demokraten und Linkspartei (20/6079). Die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem Antrag zu; die AfD votierte dagegen.

Am 19. Februar 2020 hatte der 43 Jahre alte Täter Tobias R. in Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Die Opfer heißen Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kenan Kurtović, Vili-Viorel Păun, Fatih Saraҫoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov. Später tötete Tobias R. auch seine Mutter und sich selbst.


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