Johanneskirchplatz
Münzgasse
Gärtnerstraße (Brüder-Grimm-Straße bis Nürnberger Straße) Am Ballplatz Schützenstraße
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, die von einer sogenannten Kann- in eine Soll-Vorschrift geändert wurde, sollen grundsätzlich alle Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben werden. Die Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Einbahnstraße nicht mehr als 30 km/h beträgt und das die Verkehrsverhältnisse (ausreichende Begegnungsbreiten, übersichtliche Einmündungen) dies dem Grunde nach, zulassen.
Die Maßnahmen sollen zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Fahrrads im täglichen innerstädtischen Straßenverkehr beitragen. "Erst kürzlich haben wir an zwei Bahnhöfen 55 neue, abschließbare Fahrradboxen in Betrieb genommen. Mit der geänderten Verkehrsführung in fünf innerstädtischen Einbahnstraßen können wir nun schnell und unkompliziert neue Wege für Fahrradfahrer erschließen. Auch damit kommen wir unserem Ziel, die Radnutzung zu erleichtern und komfortabler zu gestalten, ein Stück näher", erklärt Verkehrsdezernent Thomas Morlock (FDP).
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