Neue Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte nimmt Händler stärker in die Pflicht

Hanau
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Der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) weist darauf hin, dass seit 1. Juli eine neue gesetzlich geregelte Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte gilt.



Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet diese Regelung eine spürbar höhere Anzahl an Rückgabestellen, da künftig deutlich mehr Einzelhändler zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet sind. Aus Sicht von Stadtrat Thomas Morlock geht mit der Neureglung überdies auch ein weiterer Beitrag zur Schonung der Umwelt einher: "Jedes gesammelte Elektroaltgerät wird einem Recyclingprozess zugeführt. Wichtige Ressourcen wie Metalle und Kunststoffe werden entsprechend wiederverwertet. Wir erhoffen uns von der neuen Regelung außerdem, dass weniger Elektroaltgeräte illegal entsorgt werden, denn darin enthaltene Stoffe belasten die Natur – und damit uns alle."

Wie HIS-Betriebsleiter Markus Henrich erklärt, ist ab sofort auch der Lebensmittelhandel zu einer Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet. Betroffen sind Händler, deren Filialen über eine Verkaufsfläche von über 800 Quadratmeter verfügen und die regelmäßig Elektrogeräte zum Verkauf anbieten. In solchen Filialen können Elektrokleingeräte (maximal drei Stück) bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos zurückgegeben werden. Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von über 25 Zentimetern müssten kostenlos zurückgenommen werden, wenn gleichzeitig vor Ort ein gleichwertiges Gerät erworben wird. Liefern Händler ein Elektrogroßgerät bei einem Kunden an, sind sie in diesem Zuge dazu verpflichtet, ein gleichwertiges Gerät mitzunehmen.

Diese Regeln gelten auch für den Elektrofachhandel, Baumärkte und Geschäfte, die Elektrogeräte verkaufen und deren Filialen über mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsflächen verfügen. Wie die genaue Rücknahme vor Ort geregelt wird, bleibt jedem Geschäft selbst überlassen. Doch nicht nur der stationäre Handel wird in die Pflicht genommen – auch Onlinehändler müssen Elektrogeräte zurücknehmen. Wie Henrich erklärt, gibt es auch hierzu klar geregelte Auflagen. So müssen Onlinehändler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern, die Elektrogeräte verkaufen sowie solche, die Lebensmittel und Elektrogeräte verkaufen und über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche aufweisen, maximal drei Geräte zurückzunehmen. Bei Kleingeräten dürften solche Händler zwar auf andere Sammelstellen verweisen, bei Großgeräten hingegen muss das Altgerät bei gleichzeitigem Kauf und Anlieferung eines Neugeräts kostenlos mitgenommen werden. Dies trifft auch Onlinehändler ohne stationären Verkauf, denn als Verkaufsfläche im gelten laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz in diesem Fall alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte.

"Selbstverständlich haben die Hanauerinnen und Hanauer auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Elektroaltgeräte beim städtischen Wertstoffhof an der Daimlerstraße 5 zu entsorgen", betonen Morlock und Henrich. In haushaltsüblichen Mengen ist dies dort kostenlos möglich. Darüber hinaus können Elektrogroßgeräte im Rahmen der Sperrmüllabfuhr auch abgeholt werden. 


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