Hanau: St. Vinzenz-Krankenhaus hebt Besuchsverbot auf

Hanau
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Aufgrund der Infektionslage und zum Schutz der Patienten verschärfte das St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau vor Kurzem die Besucherregelung und es galt vorläufig ein vollständiges Besuchsverbot. Ab Dienstag, 02.08.2022, sind nun wieder Besuche von stationären Patienten im Krankenhaus möglich. Ausgenommen sind die Intensivstation und der Covid-Bereich, hier gelten Sonderregelungen.



Auf den Normalstationen darf jeder Patient 1x pro Tag Besuch von einer Person (Mindestalter: 16 Jahre) empfangen. Jeder Besucher muss einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorlegen (max. 24 Stunden alt) und permanent eine FFP2-Maske tragen. Nach der geltenden Testverordnung des Landes Hessen haben Besucher von Krankenhäusern Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest. Hierfür akzeptieren die Teststellen im Regelfall eine Selbstauskunft: Der Besucher bestätigt der Teststelle mit seiner Unterschrift auf einem Formular des Landes Hessen, dass der Test für einen Krankenhausbesuch benötigt wird.

In der Geburtshilfe gelten wie bisher erweitere Besuchsmöglichkeiten. So ist es unverändert möglich, dass die werdende Mutter bei der Geburt durch den Vater oder eine andere Bezugsperson begleitet wird. Die Begleitperson kann mit im Familienzimmer untergebracht werden. Auf der Wochenstation kann täglich 1 Besucher empfangen werden, auch hier gilt die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen Corona-Schnelltests und zum Tragen einer FFP2-Maske. Besuchszeit ist täglich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr für eine Stunde, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr.

Besuche auf der Intensivstation und im Covid-Bereich sind weiterhin nur in Einzelfällen mit Genehmigung des behandelnden Arztes gestattet. Für Patienten in kritischen Situationen und im Rahmen der Sterbebegleitung werden Besuche ermöglicht. Für genehmigte Besuche ist ein Corona-Schnelltest erforderlich, der in zeitkritischen Fällen auch vor Ort durchgeführt werden kann. Auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Klinik gilt für alle Besucher weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und der bekannten Hygieneregelungen. Die jeweils aktuellen Besuchsregelungen sind auf der Homepage der Klinik www.vinzenz-hanau.de unter „Patienten und Besucher“ – „Aktuelle Informationen“ zu finden.


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