4-Jähriger in Hanau in Sack erstickt: Mutter freigesprochen

Hanau
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Nach dem Tod eines vierjährigen Kindes in Hanau im Jahr 1988 ist die Mutter am Dienstag im Landgericht Hanau vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Das Kind war an seinem Erbrochenen erstickt, nachdem es in einem Leinensack eingeschnürt worden war. Die Mutter sollte den Tod ihres Sohnes billigend in Kauf genommen haben, für die Tat selbst soll die Anführerin einer Sekte in Hanau verantwortlich sein.



Diese war im September 2020 vom Landgericht Hanau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, das Urteil wurde aber inzwischen vom Bundesgerichtshof aufgehoben und für eine erneute Verhandlung ans Landgericht Frankfurt verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft Hanau war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass die 61-jährige Angeklagte wusste, dass ihr Sohn in der Obhut der Anführerin der Sekte sterben werde, weil dieser „eine Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunkeln“ besessen sei. Der promovierten ehemaligen Geschäftsführerin war vorgeworfen worden, am 17. August 1988 den körperlich und seelisch vernachlässigten Jungen aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, indem sie ihn in einem Badezimmer in einem Leinensack, den sie über dem Kopf des Kindes verschnürt hatte, zum Mittagsschlaf gelegt und ihn dabei bewusst in der Obhut der Sektenanführerin gab, von der sie annahm, dass diese ihren Sohn aus eigensüchtigen Motiven nach dem Leben getrachtet haben soll, um damit ihre Anführerschaft in einer Hanauer religiösen Gruppe zu bewahren und zu stärken.

Die inzwischen 75-Jährige soll den bis über den Kopf eingeschnürten Jungen seinem Schicksal überlassen haben, obwohl sie aufgrund seiner intensiven Schreie dessen Panik wahrgenommen hatte. In dem Sack soll das Kind wegen einer erkennbar für die beiden Beteiligten unzureichenden Sauerstoffversorgung bewusstlos geworden und schließlich an Erbrochenem erstickt sein. Der Tod des Kindes war vor sieben Jahren neu aufgerollt worden, nachdem Sektenaussteiger ausgesagt und Hinweise zu einer möglichen Tötung des Jungen gegeben hatten. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten den Tod des Kindes 1988 als Unfall zu den Akten gelegt.

Die Angeklagte hatte in dem knapp einjährigen Verfahren eine Beteiligung am Tod ihres Sohnes abgestritten. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Hanau sah keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung und sprach die 61-Jährige am Dienstag frei.


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