Untersuchung des Hanauer Terroranschlages: Kritik an Aussage von Kaminsky

Hanau
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Der wahrscheinlich verschlossene Notausgang in der Arena Bar war am Montag erneut Gegenstand im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages zum Terroranschlag in Hanau am 19. Februar 2022. Hierzu mussten der Hanauer Oberbürgermeister Kaminsky (SPD) und der Leiter seiner Bauaufsicht Rede und Antwort stehen.



Kaminsky hatte in seinem Eingangsstatement die Verantwortung für den Zustand der Notausgangstür zurückgewiesen: "Das Ordnungsamt nimmt seit der Reform des Hessischen Gaststättengesetzes von 2012 keine raumbezogenen Kontrollen mehr vor. Das Ordnungsamt hat andere Schwerpunkte, vor allem mit Blick auf die Kontrolle von genehmigten Automaten und des Jugendschutzes. Fluchtwege bzw. Notausgänge sind nicht mehr vom Ordnungsamt zu kontrollieren. Das war der gesetzgeberische Wille", verwies der Hanauer Rathauschef auf ein Gutachten, laut dem keine Pflichtverletzungen der Stadt Hanau - der Bauaufsicht, des Ordnungsamtes oder des Brandschutzdienstes - vorliegen sollen. Kaminsky: "Entschieden verwehre ich mich dagegen, wenn – aus dem laufenden Untersuchungsausschuss heraus und bevor überhaupt dieses Thema hier im Untersuchungsausschuss abschließend behandelt wurde – Erklärungen abgegeben werden, wonach die Stadt Hanau ihren Pflichten nur unzureichend nachgekommen sein soll. Dies zeigt eine Voreingenommenheit, die einem Untersuchungsausschuss nicht würdig ist."

Jörg-Michael Müller, Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss Hanau, kommentierte die Aussagen folgendermaßen: „Trotz zahlreicher Besuche der städtischen Behörden und festgestellter Missstände haben Bauaufsicht und Ordnungsamt nicht dafür gesorgt, dass ein Verschluss des Notausgangs der Arena Bar durch technische Vorkehrungen verhindert wurde. Fürsorge für Bürger sieht anders aus.“ Der Leiter der Bauaufsicht und Oberbürgermeister Kaminsky hätten sich darauf zurückgezogen, nur der Betreiber der Bar sei in der Verantwortung. Wenn die Bauaufsicht von einem verschlossenen Notausgang erfahre, so der Leiter der Bauaufsicht, gehe das Ermessen, ob die Bauaufsicht einschreite, meistens gegen Null. Es gebe eine Bandbreite von Reaktionsmöglichkeiten.

Müller stellt fest: „Nicht erklären konnten er und der Oberbürgermeister, weshalb diese Möglichkeiten nicht genutzt wurden. Aus den Akten ergibt sich, dass die Bauaufsicht bereits 2013 über den verschlossen vorgefundenen Notausgang informiert wurde, dennoch zog die städtische Behörde keine Konsequenzen. 2017 wurde die Information der Landespolizei über den verschlossen vorgefundenen Notausgang seitens des Ordnungs- und Gewerbeamts gar nicht erst an die Bauaufsicht weitergegeben.“

Müller führt weiter aus: „Beunruhigend erscheint, dass seitens der Stadt die Verantwortlichkeiten von einem zum anderen geschoben werden. Notwendige Maßnahmen wurden nicht ergriffen. Die Bar stand bereits seit ihrer Eröffnung im Jahr 2012 im Fokus des Ordnungs- und Gewerbeamts. Trotz Kenntnis der Unzuverlässigkeit des Betreibers, die sich nicht zuletzt darin zeigte, dass er den Notausgang bewusst verschloss, erfolgte erst 2018 die Gewerbeuntersagung.“

Für Müller und die CDU-Fraktion ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie Oberbürgermeister Kaminsky versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen.


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