Hanau-Untersuchungsausschuss klagt wegen Aktenschwärzungen

Hanau
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Der Untersuchungsausschuss UNA 20/2 des Hessischen Landtages zu den rassistisch motivierten Morden von Hanau hat in der nicht öffentlichen Sitzung am 31. Oktober 2022 beschlossen, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einstweiligen Rechtsschutz gegen den Generalbundesanwalt wegen Schwärzungen von Aktenteilen in Anspruch zu nehmen.



Mit der Prozessführung wurde Prof. Dr. Klaus F. Gärditz von der Universität Bonn, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, beauftragt.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses UNA 20/2 Marius Weiß (SPD) erklärte hierzu: „Ich habe wiederholt Kontakt zu der Bundesanwaltschaft aufgenommen, um eine einvernehmliche Lösung wegen der Schwärzung von Aktenteilen zu suchen, denn die Übersendung von – unberechtigt – vorgenommenen Schwärzungen ist einer Versagung der Herausgabe von Akten gleichzustellen. Dies beschränkt den Ausschuss in der Erfüllung des ihm vom Parlament gestellten Untersuchungsauftrags. Nachdem der Generalbundesanwalt die Rücknahme der Schwärzungen der Aktenteile nach einer ihm durch den Ausschuss gesetzten Frist abgelehnt hat, war nun folgerichtig der Rechtsweg im Eilverfahren zu wählen, was der Ausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen hat. Ziel unseres Antrags vor dem Bundesverwaltungsgericht ist es, dass der Generalbundesanwalt seine Akten dem Untersuchungsausschuss ungeschwärzt übermittelt. Dieses Verfahren dient lediglich der Klärung einer Rechtsfrage und hat keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses, die planmäßig fortgesetzt wird. Ich freue mich, dass wir mit Prof. Gärditz, einem Kommentator des Untersuchungsausschussgesetzes des Bundestags, einen ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet der Rechte von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gewinnen konnten.“

 


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