Keine der Taten hätte durch weitere Notrufannahmen verhindert werden können

Hanau
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Michael Ruhl, Mitglied der CDU-Fraktion und Berichterstatter im Untersuchungsausschuss Hanau des Hessischen Landtages, nimmt Stellung zur Sitzung des UNA 20/2 am Montag.



Der Untersuchungsausschuss befasste sich erneut mit der Erreichbarkeit des Notrufs in der Tatnacht und hörte hierzu fünf polizeiliche Zeugen.

„Selbst bei optimalen Abläufen hätte die Polizei keine Chance gehabt, rechtzeitig einzugreifen. Dies ließen die zeitlichen Gegebenheiten nicht zu,“ fasste Ruhl zusammen. Auch wenn ein – damals für die Polizeistation Hanau I mit der bestehenden Technik nicht umsetzbarerer - sog. Notrufüberlauf bestanden hätte, hätte dieser den Tatverlauf nicht beeinflusst. Der längste Anrufversuch von Vili-Viorel Păun unter der „110“ dauerte maximal 39 Sekunden, während ein Notrufüberlauf erst nach frühestens 60 Sekunden greift, wie insbesondere der Leiter der Abteilung Technik des Landespolizeipräsidiums erläuterte. Zudem lagen zwischen Păuns ersten Anrufversuch und dem Ende des Anschlagsgeschehens weniger als drei Minuten. Eine Zeugin, die in der Tatnacht auf der Polizeistation Hanau I im Dienst war, sagte: „Wir waren so schnell vor Ort. Ich glaube, dass wir es nicht hätten verhindern können, auch wenn wir es uns wünschen.“ Diese Einschätzung teilte auch der Inspekteur der Hessischen Polizei, der es für ausgeschlossen hielt, dass zeitgerecht auf den Anrufversuch eine polizeiliche Reaktion möglich gewesen wäre.

Zu Irritationen führten zunächst die Ausführungen der Beamtin des Hessischen Landeskriminalamtes über eine telefonische Anfrage durch das Landespolizeipräsidium. Die Beamtin schilderte, dass sie „genervt“ von den Anfragen des Landespolizeipräsidiums gewesen sei. Sie habe sich hierüber bei ihrer Behördenleitung beschwert. Der Inspekteur der Hessischen Polizei stellte klar, dass er die Berichtsvorgänge angestoßen habe, um Informationen zu den Abläufen am Tatabend zu erlangen. Dies sei notwendig gewesen, um u.a. im Innenausschuss des Hessischen Landtags Auskunft geben zu können. Eine Einflussnahme des Landespolizeipräsidiums auf laufende Ermittlungen schloss er deutlich aus. Hierzu ergänzte er: „Es ging nicht um Inhalte des Ermittlungsverfahrens.“ Die Beamtin des Hessischen Landeskriminalamts wies dann auch darauf hin, dass in ihrem Bereich, der Abteilung Amtsdelikte, bei nahezu allen Verfahren Nachfragen des Landespolizeipräsidiums erfolgen. Ruhl hierzu: „Aus einem üblichen Vorgang eine unzulässige Einflussnahme konstruieren zu wollen, ist schon sehr weit hergeholt.“ 


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