Zeugenaussage des Betreibers der Arena Bar nicht glaubwürdig

Hanau
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In der Sitzung des Untersuchungsausschusses Hanau des Hessischen Landtages am Montag wurde als letzter Zeuge zu dem Themenkomplex Notausgang der Arena Bar der ehemalige Betreiber gehört.



Dieser gab an, der Notausgang sei immer geöffnet gewesen und es habe auch keine Anweisung gegenüber Mitarbeitern gegeben, diesen zu verschließen. Detailfragen konnte er nicht beantworten und verwies auf Erinnerungslücken. Dies widerspricht nicht nur allen Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss, sondern auch der Aktenlage. Nachweislich wurde seitens der Behörden im Laufe der Jahre dreimal der Notausgang verschlossen vorgefunden. Auch der Tatortbefundbericht aus der Tatnacht stellte den Verschluss der Notausgangstür fest. Die heutige Zeugenaussage des Betreibers ist damit als vollkommen unglaubwürdig einzuordnen", erklärte Vanessa Gronemann, Obfrau im UNA 20/2 der GRÜNEN Landtagsfraktion, anlässlich der 28. öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau:

Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Untersuchungsausschuss zum rassistisch motivierten Anschlag von Hanau, hat nach der Sitzung die Polizei aufgefordert, in Bezug auf den Umgang mit Betroffenen und Angehörigen Lehren aus den Ereignissen in Hanau zu ziehen. „Opferschutz ist in der Theorie in der Polizeiarbeit sicher gut vorbereitet. In der Praxis ist es aber wichtig, nach einem Anschlag schnell auch auf die subjektiven Empfindungen der Betroffenen einzugehen. Es darf nicht vergessen werden, dass Menschen in einer Ausnahmesituation sind und ein besonderes Empfinden haben, wenn sie gerade noch einem Täter gegenüberstanden und in die Augen geschaut haben“, erklärt Hahn nach Zeugenaussagen in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses. „Auch wenn es vorrangig ist, erst einmal die Gefahr zu beenden, den Täter zu lokalisieren und die Lage in den Griff zu bekommen, muss es den Polizeikräften künftig gleichzeitig gelingen, entsprechend sensibel mit Betroffenen umzugehen.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Dirk Gaw, ebenfalls Mitglied des Landtags-Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag von Hanau, erklärte nach der SItzung: "Nach dieser heutigen Zeugenvernehmung hat sich der einzig noch übrig gebliebene Belastungszeuge gegenüber der Hanauer Polizei als unglaubwürdig erwiesen, da sich seine Aussagen und Erinnerungslücken in zentralen Punkten widersprechen. Die in der Vergangenheit erhobenen Vorwürfe und Verdächtigungen gegen die Polizeibeamten sind angesichts dieser Zeugenaussage nicht länger tragbar und wurde von ihm durch seine heutige Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss widerlegt.“


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