Prozessauftakt: Mord an zwei Kindern in Hanauer Mehrfamilienhaus

Hanau
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Nachdem im Mai vergangenen Jahres in Hanau zwei kleine Kinder ums Leben gekommen sind (wir berichteten), muss sich der Vater wegen Mordes im Landgericht Hanau verantworten. Der erste Verhandlungstag mit Verlesung der Anklageschrift beginnt am Mittwoch, 18. Januar, um 13.30 Uhr vor der 1. Schwurgerichtskammer in Saal 215 A. Fortsetzungstermine sind bislang am 01.02. und 15.02.2023 jeweils 13:00 Uhr, sowie 27.02., 17.03., 20.03., 22.03., 23.03., 24.03., 27.03. und 29.03.2023 jeweils 9:00 Uhr angesetzt.



Die Staatsanwaltschaft wirft dem 1975 in Bagha Purana (Indien) geborenen Angeklagten indischer Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, am 11.05.2022 in Hanau seine zur Tatzeit 7-jährige Tochter und seinen zur Tatzeit 11-jährigen Sohn heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Der seit 2008 mit der Mutter der verstorbenen Kinder, die sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen hat, verheiratete Angeklagte lebte seit Januar 2022 mit seiner Ehefrau in Trennung. Die Nebenklägerin bewohnte mit den gemeinsamen Kindern eine Wohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Hanau.

Der Angeklagte soll Druck auf seine Ehefrau zur Wiederaufnahme der Beziehung ausgeübt und dabei auch Todesdrohungen in Bezug auf seine Frau und die gemeinsamen Kinder geäußert haben. Da die Nebenklägerin gleichwohl eine Wiederaufnahme der Beziehung ablehnte, soll der Angeklagte beschlossen haben, sie hierfür zu bestrafen. Nachdem die Mutter der Kinder bereits in den frühen Morgenstunden des Tattages die Wohnung verlassen hatte, um zur Arbeit zu fahren, soll der Angeklagte den Zeitpunkt abgepasst haben, in dem die Kinder die Wohnungstür, zu welcher der Angeklagte keinen Schlüssel gehabt haben soll, öffneten, um selbständig zur Schule zu gehen. In diesem Moment soll der Angeklagte seine Kinder in die Wohnung zurückgedrängt und seine Tochter unmittelbar auf ein im Wohnzimmer befindliches Doppelbett gedrückt haben.

Dort soll er ihr in Tötungsabsicht mit einem scharfen Gegenstand mindestens zweimal in den Hals geschnitten haben, was zu solch massiven Verletzungen der Halseingeweide und Schlagadern geführt haben soll, dass die Geschädigte hieran verstarb. Der Sohn des Angeklagten soll nach Annahme der Anklage diese Tat mitangesehen und sich in Todesangst auf den Balkon der Wohnung geflüchtet haben. Er soll durch einen Sturz von dem im 9. Obergeschoss befindlichen Balkon schwerste Verletzungen davongetragen haben, die trotz zeitnaher Verbringung ins Krankenhaus wenig später zu seinem Versterben führten.


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