Prozessauftakt: Schwester in Hanau mit Küchenmesser attackiert

Hanau
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Weil er seine Schwester mit einem Küchenmesser angegriffen haben soll, sitzt ein Mann ab Donnerstag, 19. Januar,  auf der Anklagebank im Landgericht Hanau. Der Prozess wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung vor der. 1. Schwurgerichtskammer beginn um 9 Uhr in Saal 215 A. Weitere Verhandlungstermine sind für den 24. Januar und 2. Februar anberaumt.



Mit ihrer Antragsschrift im Sicherungsverfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem 1997 in Hanau geborenen Beschuldigten türkischer Staatsangehörigkeit, der sich in diesem Verfahren in gerichtlich angeordneter vorläufiger Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus befindet, vor, im Zustand einer mit einem schizophrenen Wahn verbundenen psychischen Störung und dadurch nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit am 20.07.2022 in Hanau seine Schwester angegriffen zu haben.

Der Beschuldigte soll sich trotz eines polizeilichen Kontaktverbots in der gemeinsamen Wohnung seiner Mutter und seiner Schwester aufgehalten haben, welche der Beschuldigte zuvor ebenfalls bewohnt hatte. Dabei soll er sich über einen Handy-Kontakt seiner Schwester zu einem männlichen Freund derart geärgert haben, dass der unbekleidete Beschuldigte seine Schwester mit dem Tod bedroht und durch einen Faustschlag auf das Auge verletzt haben soll. Außerdem soll der Beschuldigte ein Küchenmesser ergriffen haben, um damit auf seine Schwester – auch deren Tod in Kauf nehmend – einzuwirken. Die Mutter des Beschuldigten soll daraufhin ebenfalls ein Messer ergriffen haben, um ihrer Tochter zur Hilfe zu kommen. Mit diesem soll sie dem Beschuldigten zweimal in den Bauch gestochen haben, so dass dieser selbst lebensgefährlich verletzt den Angriff abgebrochen und die Wohnung verlassen haben soll.

Da der Beschuldigte bei Begehung der Tat möglicherweise im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben könnte, hat die Kammer – die das Verfahren abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft in einem regulären Strafverfahren eröffnet hat – neben einer möglichen Bestrafung auch über eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entscheiden.


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