Die Tierwelt reagiert dabei empfindlich auf Störungen und benötigt besondere Achtsamkeit und Schutz. Zufußgehende oder Radfahrende können bereits eine Störung bedeuten. Besonders störend wirken freilaufende Hunde oder Katzen, die durch ihren Jagd- oder Spieltrieb Vögel von Ihren Nestern scheuchen oder Jungtiere aufschrecken.

Zum Schutz der brütenden und mit Aufzucht beschäftigten Tiere gilt in Stadt Hanau eine entsprechende Satzung. Hiernach sind Hundehalterinnen und -halter während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni jeden Jahres verpflichtet, in den Außenbereichen von Hanau ihre Vierbeiner anzuleinen. Das Gebiet deckt sich zumeist mit dem Landschaftsschutzgebiet Hanau Stadt. In den Naturschutzgebieten sin Hunde grundsätzlich ganzjährig anzuleinen.

Auch in den großen Wiesen sollte aus Artenschutzgründen nicht auf die Leine verzichtet werden. Wer seinen Hund ohne Leine laufen lassen will, kann dies auf den Hundeauslaufflächen der Stadt tun, in Steinheim am Lämmerspieler Weg, südlich der Bruchwiesen (Zugang über Martin-Luther-King-Anlage) und im Freigerichtviertel.

Weitere Infos, Karten und eine Broschüre zu den Gebieten mit Leinenzwang und den Freilaufanlagen finden sich im Internet unter https://www.hanau.de/stadtentwicklung/schutzgebieteundartenschutz/arten_und_biotop/index.html.


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