Anfang März hat der Bundestag das Einwegkunststofffondsgesetz zur Verringerung der Auswirkungen von Kunststoffprodukten beschlossen.
Das Gesetz regelt Einzahlungsmodalitäten der Hersteller und Inverkehrbringer von „Einwegkunststoffen“ sowie die Auszahlung dieser Gelder an Gebietskörperschaften. Die Ausschüttung der Gelder erfolgt dabei nach einem Punktemodell. Die Punkteermittlung berücksichtigt verschiedene „Reinigungsleistungen“ wie etwa Papierkorbleerungen, Reinigungsleistungen von Straßen, Grünflächen oder Entsorgungsaufwendungen, die unterschiedlich gewichtet werden.
Was zunächst sehr technisch klingt, birgt nach der Ansicht der Koalition aus SPD, CDU und FDP eine große Chance für die Stadt Hanau. Daher werden die Koalitionäre in der nächsten Sitzung am kommenden Montag einen gemeinsamen Antrag an die Stadtverordnetenversammlung stellen, um den Magistrat der Stadt Hanau frühzeitig mit den Möglichkeiten der Einnahmengenerierung aus dem Einwegkunststofffondsgesetz zu befassen und die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Der Einwegkunststofffonds wird voraussichtlich jährlich mehr als 400 Millionen Euro umfassen, wobei bis auf einen Verwaltungskostenanteil des Umweltbundesamts sämtliche Mittel an die anspruchsberechtigten Gebietskörperschaften ausgezahlt werden sollen. Daraus ergeben sich potenziell erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt Hanau. Bei dem prognostizierten Fondsvolumen und einer gleichmäßigen Verteilung innerhalb der Bundesrepublik könnten der Stadt Hanau jährlich zusätzliche Erträge von rund 500.000 Euro zustehen. Dieses wird insbesondere dann verstärkt, wenn bereits ab dem ersten Jahr Leistungen der Stadt Hanau angemeldet werden.
„Es ist davon auszugehen, dass gerade zu Beginn des Einwegkunststofffondsgesetzes nicht alle anspruchsberechtigten Kommunen und Kreise Leistungen zur Auszahlung anmelden. Daher ist es besonders wichtig, dass wir uns bereits jetzt mit den Möglichkeiten befassen, die das Einwegkunststofffondsgesetz bietet. Denn je umfangreicher die Leistungen der Stadt Hanau bereits im ersten Jahr angemeldet werden, desto höher kann der potentielle Auszahlungsbetrag aus dem Fonds sein“, so die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Ute Schwarzenberger. Tatsächlich entspricht dies dem Willen des Gesetzgebers. Es soll direkt mit Beginn des Programmes mit der Ausschüttung begonnen werden, sodass eine frühzeitige Umsetzung durch höhere Auszahlungen belohnt wird.
„Das System schafft Anreize zur Vermeidung von Einwegkunststoffen, statt mit immer neuen Verboten die Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden. Gleichzeitig ist das Programm ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Vermüllung und unnötigen Abfall. So verbessern wir weiter die Sauberkeit in Hanau, bei der es vor allem in der Innenstadt noch Luft nach oben gibt“, erklärt Pascal Reddig, neugewählter Fraktionsvorsitzender der CDU, und spricht sich damit ebenfalls deutlich für die Teilnahme an dem Programm aus. „Durch das Anreizsystem wird der Fokus auf die Entwicklung und Förderung von umweltfreundlichen Alternativen zu Einwegkunststoffen gelegt werden. Die Teilnahme am Einwegkunststofffonds ermöglicht es der Stadt Hanau, finanzielle Mittel zur Unterstützung von innovativen Projekten und nachhaltigen Lösungen einzusetzen. So gehen Umweltschutz und Innovation Hand in Hand,“ ergänzt der Fraktionsvorsitzende der FDP, Hendrik Statz.
Die Koalitionäre sind sich also einig, dass die baldige Registrierung als Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und der zeitnahe Start der Erfassung von Leistungen positiv auf Finanzen, Umwelt- und Naturschutz auswirken werden.
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