„Es scheint so zu sein, dass schon vor Schussabgabe im Juni dieses Jahres mehrere Zeugen berichtet haben, dass es zum Täter eine Reihe von Warnsignalen gegeben hat und diese der Polizei bekannt waren. Ob Staatsanwaltschaft, Generalbundesanwalt, BKA, LKA oder die Polizei, alle haben die Aufgabe festzustellen, ob der Täter sein Opfer aus rassistischen Gründen niedergeschossen hat und ob dies mit dem Attentat vom 19. Februar 2020 in Verbindung steht. Schusswaffen in Händen von Rechtsextremen bleibt eine große Gefahr in diesem Land und die Sicherheitsbehörden müssen darauf reagieren und nicht beschwichtigen.“
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