Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft dem im Jahr 1985 in Hanau geborenen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, am 04.07.2022 in Hanau eine im Tatzeitpunkt 19-jährige Nachbarin vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte soll die Geschädigte gebeten haben, ihm beim Reinigen eines Pools zu helfen, wozu die Geschädigte sich bereit erklärt und zu diesem Zweck das damalige Wohnhaus des Angeklagten aufgesucht haben soll.
Nach einem kurzen Gespräch soll der Angeklagte die Geschädigte durch Festhalten am Gehen gehindert, sie hochgehoben und ins Schlafzimmer im 1. Obergeschoss getragen haben. Dort soll der Angeklagte die Geschädigte gegen deren Willen und Widerstand auf dem Bett fixiert und entkleidet haben. Sodann soll er gegen deren Willen den Oral- und Vaginalgeschlechtsverkehr bis zum Samenerguss mit ihr vollzogen haben.
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