Erinnerung an Leinenzwang

Hanau
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Die Brut- und Setzzeit hat am Freitag begonnen. Für Hundebesitzerinnen und -besitzer geht damit eine gesonderte Pflicht einher. Entsprechend der von der Stadt Hanau erlassenen Satzung gilt bis einschließlich Sonntag, 30. Juni, ein Leinenzwang in allen Wäldern sowie auf den meisten Wiesen rund um Hanau.



In Naturschutzgebieten herrscht überdies ganzjährig eine Leinenpflicht.

Angeleint werden müssen Hunde entsprechend im Hirzwald, im Hellenwald, am Hellenbach, rund um die Fasanerie sowie in der gesamten Bulau. Der Grund hierfür ist, dass freilaufende Hunde Vögel und andere Tiere aufschrecken und gegebenenfalls von Nestern verscheuchen. Vögel, die permanent gestört werden, geben ihr Gelege auf und die Eier vertrocknen. Insbesondere bodenbrütende Vögel sind betroffen. "Darüber hinaus bitten wir die Hanauerinnen und Hanauer darum, während der Brut- und Setzzeit auch außerhalb dieser besonders schützenswerten Areale ihre Vierbeiner in Außenbereichen anzuleinen. So können Sie einen einfachen und effektiven Beitrag zum Schutz von Wildtieren leisten", betont Oberbürgermeister Claus Kaminsky.

Ein Freilauf für Hunde ist in dieser Zeit insbesondere auf den städtischen Hundeauslaufflächen möglich. Diese befinden sich in Steinheim am Lämmerspieler Weg, südlich der Bruchwiesen (Zugang über Martin-Luther-King-Anlage) sowie im Freigerichtviertel. Weitere Informationen, Karten und eine Broschüre zu den Gebieten mit Leinenzwang und den Freilaufanlagen sind im Internet unter https://www.hanau.de/stadtentwicklung/schutzgebieteundartenschutz/arten_und_biotop/index.html zu finden.

Die Untere Naturschutzbehörde hat für viele Gebiete Schilder erstellen lassen, auf denen die Leinenpflicht erklärt wird. Auf diesen ist ein QR-code angebracht. Eingescannt führt er Interessierte direkt auf eine Kartenansicht, in welcher alle Gebiete mit Leinenpflicht verzeichnet sind. 


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