Neue Parkregelung im Freigerichtviertel

Hanau
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Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, wird das Bewohnerparken im Freigerichtviertel neu geordnet.



Die neue Parkregelung wird mit der Aktivierung der Verkehrszeichen ab Donnerstag, 28. März, wirksam. Künftig wird es im Freigerichtviertel zwei Bewohnerparkzonen geben: Freigericht West und Freigericht Ost.

Grund für die geänderte Parkraumbewirtschaftung sind wiederholte Beschwerden seitens der Bewohnerinnen und Bewohner über zu wenige Parkflächen. Durch die bereits erfolgte Sperrung des Park-and-Ride-Parkplatzes P2 und durch künftige Bauarbeiten am Hauptbahnhof ist zu erwarten, dass sich noch mehr Parkverkehre in das Gebiet verlagern. Überdies wurde im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Verkehrskonzept immer wieder der Wunsch geäußert, einen Bewohnerparkbereich einzurichten.

Mit einem Informationsschreiben wurde den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bereits mitgeteilt, dass die Parkraumbewirtschaftung im Freigerichtviertel geändert wird. Ab Montag, 18. März, können die neuen Bewohnerparkausweise beantragt werden. Dies ist entweder im Internet unter www.hanau-digital.de oder beim Bürgerservice, Kurt-Blaum-Platz 8, möglich. Menschen, die bereits einen Bewohnerparkausweis für die Zone V oder VIII besitzen, erhalten in der 12. Kalenderwoche automatisch einen neuen Parkausweis per Post. Dieser Umtausch ist kostenfrei und erfolgt im Rahmen der Gültigkeitsdauer des bisherigen Bewohnerparkausweises.

Für Kurzzeitparkende und gebietsfremde Verkehrsteilnehmende wird eine Parkscheibenreglung eingeführt. Die Parkzeiten mit Parkscheibe sind montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr auf drei Stunden beschränkt. Darüber hinaus wird im Kreuzungsbereich Karl-Bierschenk-Straße/Landwehr  die derzeitige Vorfahrtsregelung in eine Rechts-vor-links-Regelung geändert. Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden mit einer temporären, mobilen Hinweisbeschilderung auf die Änderung hingewiesen.


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