Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft dem Hundedaora (Rumänien) geborenen und in Strafhaft wegen einschlägiger anderer Sachen befindlichen 33-jährigen Angeklagten vor, jeweils am 06.03.2023 in Hanau, Haßfurt und Kulmbach in der Zeit von 11:30 Uhr bis 17:45 Uhr nach einem der dauerhaften Gewinnerzielung dienenden Plan in Juweliergeschäften Kaufinteresse für Goldringe in jeweils vierstelligem Wert zu besitzen. Gleichzeitig spiegelte er den Geschäftsinhabern oder Verkäufern vor, während der Besichtigung des Schmuckes mit seiner Ehefrau zu telefonieren und dieser die Schmuckstücke zu beschreiben.
Stets in einem Moment der Ablenkung steckte sich der Angeklagte nach Anklage den Schmuck ein und entfernte sich aus dem Geschäft. Allein an diesem Tag soll der Angeklagte Schmuck in Wert von circa 38.000 Euro erbeutet haben. Er ist wegen gleicher Taten bereits von anderen Gerichten zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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