Hanauer Bürgerfest: Waffenverbotszone und Cannabis-Verbot

Hanau
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Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Thorsten Stolz (SPD), hat eine "Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Rahmen des Bürgerfestes der Stadt Hanau" erlassen. Diese Zone umfasst für die Zeit des Hanauer Bürgerfestes vom 6. bis 8. September das Gebiet entlang der Landstraße stadteinwärts beginnend an der Einmündung der Liebigstraße dem Straßenverlauf folgend bis in die Philippsruher Allee zur Einmündung der Pfarrer-Hufnagel-Straße.

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Ausgehend vom beschriebenen Straßenverlauf im Norden erstreckt sich die Waffenverbotszone nach Süden bis an den Main und umfasst auch insbesondere das gesamte Areal des Schloss Philipssruhe (Ehrenhof, Schlosspark, Orangerie, Amphitheater und die gesamten zugehörigen Freiflächen) und den Bereich des Bürgerfestes. Ebenso verboten sind das Mitführen sowie das öffentliche Konsumieren von Cannabis. Dies wurde von Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) per entsprechender Allgemeinverfügung geregelt.

Das Cannabis-Verbot gilt leicht abweichend zum Waffenverbot in folgenden Bereichen: Auf dem gesamten Gelände des Bürgerfestes, einschließlich der unmittelbaren Zugangsbereiche zum Festgelände und dem gesamten Areal des Schloss Phillippsruhe (Ehrenhof, Schlosspark, Orangerie, Amphitheater und die gesamten zugehörigen Freiflächen) sowie entlang der Landstraße stadteinwärts ab Hausnummer 70 übergehend in die Phillippsruher Allee bis zur Einmündung der Pfarrer-Hufnagel-Straße.

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