Kaminsky kündigte weiter an, dass der hauptamtliche Magistrat gleich zu Beginn des Jahres 2025 in einer Haushaltsklausur die aktuelle Finanzlage auf Basis des Jahresergebnisses 2024 analysieren werde. "Für das laufende Jahr bin ich aber zuversichtlich, dass eine Rücklagenentnahme von höchstens 4,5 Millionen Euro ausreichen wird, um das Jahr finanziell zu stabilisieren."
Im kommenden Jahr soll das Gebot der Sparsamkeit und des wirtschaftlichen Handelns für alle städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und Ämter höchste Priorität haben. "Neue konsumtive Wünsche werden definitiv nicht durch Mehreinnahmen zu finanzieren sein", so Kaminsky. Auch die bereits geplanten Investitionen sollen einer kritischen Prüfung unterzogen werden, darunter das bedeutende Projekt "Bruder 3" auf dem Pioneer-Gelände, wo ursprünglich eine Investition in Höhe von rund 18 Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 vorgesehen war, um dort einen Bildungscampus zu errichten.
Dennoch bekräftigte Kaminsky die wichtigsten finanziellen Ziele der Stadt Hanau für 2025 und 2026: Steuererhöhungen soll es keine geben. An dieser Linie ändere auch die Neustrukturierung der Grundsteuer nichts. "Wir halten an unserem Versprechen fest, dass die Grundsteuer im Gesamtaufkommen auf dem bisherigen Niveau bleibt." Um die im Haushaltsplan 2025 eingeplante Summe von 24,48 Millionen Euro zu erreichen, muss die Stadt den Hebesatz der Grundsteuer B ab 2025 auf 645 v.H. anpassen. Die Stadt liegt damit noch unter der Empfehlung des Landes Hessen und will ein dadurch entstehendes kleines Minus in Höhe von 61.300 Euro durch sparsames und wirtschaftliches Handeln ausgleichen. Kaminsky macht allerdings auch einmal mehr deutlich, dass durch die geforderte Neuberechnung der Grundsteuer manche weniger zahlen müssten, dass es aber auch Fälle geben werde, in den mehr bezahlt werden müsse. Wahrscheinlich würden diejenigen, die mehr zahlen müssen als bisher, mit lauter und heftiger Kritik an Stadt und Staat reagieren. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die jedoch wie vom Bundesverfassungsgericht auch gewollt, von den Neuregelungen profitieren, würden sich eher im Stillen über die finanzielle Entlastung freuen. "Aufkommensneutral bedeutet, dass wir die Gesamtsumme der Einnahmen stabil halten und die Reform der Grundsteuer nicht nutzen werden, um höhere Einnahmen für den eigenen Haushalt zu generieren."
Weitere Leitplanken bei der Finanzplanung für 2025 ergeben sich aus dem Ziel, dass freiwillige Leistungen und Investitionen in die Infrastruktur wie Straßen und Brücken sowie der sozialen Infrastruktur in Kitas und Schulen weiterhin Bestand haben sollen. Daneben müssen die notwendigen Investitionen beispielsweise in die Digitalisierung weiter stattfinden. "Die Rücklagen – quasi unser Sparbuch, die nach aktueller Planung und unter Berücksichtigung der genannten Entnahme Ende des Jahres noch bei rund 43,8 Millionen Euro liegen werden – erlauben es uns, die Auswirkungen der geringeren Einnahmen für mindestens die nächsten zwei Jahre zu kompensieren," sagte Kaminsky.
Auch die finanzielle Unterstützung zentraler städtischer Einrichtungen wie dem Klinikum Hanau, der Hanauer Bäder und der Hanauer Straßenbahn GmbH werden nicht in Frage gestellt durch die drohenden Mindereinnahmen. Im Nachtragshaushalt 2024 wurden bereits die notwendigen Maßnahmen beschlossen, um die finanzielle Stabilität des Klinikums und der Hanauer Straßenbahn zu sichern. Der Magistrat entschied, den Fehlbetrag des Klinikums Hanau von rund 7,3 Millionen Euro und die Defizite der HSB teilweise durch Rücklagen zu decken. "Das gelingt uns, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten." betonte Kaminsky und unterstrich einmal mehr die Bedeutung der Rücklagen: "Unsere Rücklagen, die wir in guten Zeiten aufgebaut haben, geben uns jetzt Handlungsspielraum und erlauben es uns, die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen." Für das Haushaltsjahr 2025 und darüber hinaus bleibt jedoch die Zielsetzung bestehen, gezielte Investitionen im sozialen und öffentlichen Bereich weiterhin abzusichern.
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