Zu dem 33-jährigen Afghanen aus Hanau, gegen den unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt wird (wir berichteten), liegen neue Erkenntnisse vor. Der Mann hält sich bereits seit 2015 in Deutschland auf und hat sich bis Ende 2024 offenbar straffrei verhalten. Der Mann war am 29. Januar festgenommen und am Tag darauf in Untersuchungshaft genommen worden. Wenige Tage zuvor war er den Mitarbeitern im Bürgerbüro der Stadt Hanau aufgefallen, die daraufhin die Polizei informiert hatten.
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt ist der Afghane erstmals am 7. Oktober 2015 nach Deutschland eingereist. Einen Antrag auf Asyl hat er demnach allerdings erst am 24. April 2017 gestellt. Über Gelsenkirchen und Gelnhausen führte ihn sein Weg nach Hanau, wo er seit dem 1. Juni 2024 gemeldet ist. Zwischenzeitlich hielt er sich freiwillig in Frankreich auf. Aktuell ist er im Besitz einer Fiktionsbescheinigung, mit der er sich in Deutschland aufhalten darf. Diese Bescheinigungen werden in der Regel ausgestellt, wenn die Entscheidung über einen Aufenthaltstitel oder dessen Verlängerung noch nicht getroffen wurde. Ausgestellt werden Fiktionsbescheinigungen von der örtlichen Ausländerbehörde.
Am 24. Januar war der Afghane beim Bürgerservice der Stadt Hanau vorstellig geworden, um sich amtlich abzumelden und freiwillig auszureisen. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens und psychischen Auffälligkeiten wurde die Polizei informiert. Vermutlich war die Belegschaft im Bürgerservice auch nach den Morden von Aschaffenburg besonders sensibilisiert. Auch dort hatte der mutmaßliche Täter – allerdings einige Woche zuvor – seine freiwillige Ausreise angekündigt.
Polizeibeamte suchten anschließend die Unterkunft des 33-Jährigen in Hanau auf und trafen ihn dort an. In seinen persönlichen Gegenständen wurden unter anderem zwei Haushaltsmesser, eine Sturmhaube, ein Beil, ein Hammer sowie schriftliche Aufzeichnungen aufgefunden. Der Afghane wurde zunächst in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen. Das Hessische Innenministerium hatte daraufhin sich beeilt, darauf hinzuweisen, dass mit der Festnahme kein Anschlag in Hanau vereitelt wurde. Die AfD-Landtagsfraktion hat dies berichtet und damit zuerst auf den Fall aufmerksam gemacht.
Nach den weiteren Ermittlungen wurde die Auffassung über die Pläne des Mannes von der Staatsanwaltschaft Frankfurt allerdings zumindest angepasst. Am 23. Januar soll er am Bahnhof Steinheim und am Abend dieses Tages in einem Lebensmittelmarkt in Klein-Auheim ein Plakat mit der Aufschrift "Deutsche = schwul Generation - Schande über euch und Tod über euch Deutsche - Lang lebe ich selbst = lang lebe Afghanistan" hochgehalten haben. „Dadurch soll er beabsichtigt haben, andere zu einer Feindseligkeit gegen das deutsche Volk und gegen homosexuelle Personen anzureizen und bei diesen einen Entschluss zur Ausführung von Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen das deutsche Volk zu wecken“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Das Plakat war auch bei der Durchsuchung seines Zimmers in einer Flüchtlingsunterkunft gefunden worden. Den Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat liegt demnach das Auffinden der beschriebenen Gegenstände bei ihm zugrunde. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, am 29.12.2024 in Hanau einen Mitbewohner seines Männerwohnheimes mit einer Axt bedroht zu haben.
Keine Erkenntnisse liegen der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu vorherigen Straftaten des 33-Jährigen vor. Ebenso gehen die Ermittler davon aus, dass der Afghane bislang nicht in psychiatrischer Behandlung war. Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.
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