Am 28. März begab sich ein 33-jähriger Mann mit seinem Cousin und einem Freund wegen einer Familienstreitigkeit zu einer Wohnung im dritten Stock eines Hochhauses in Hanau. Er wollte dem 47-jährigen Lebensgefährten seiner Mutter einen Denkzettel verpassen und nahm die beiden Gehilfen zu seiner Verstärkung mit. Der Haupttäter klopfte an die Wohnungstür. Der Geschädigte öffnete die Tür einen Spalt breit, erkannte den Haupttäter, begriff dessen Absichten und schloss die Wohnungstür sofort wieder.
Die beiden Gehilfen beschlossen, sich gewaltsam Zugang zur Wohnung des Geschädigten zu verschaffen, und traten mehrfach gegen die Wohnungstür, an der Schäden entstanden. Der Geschädigte, der bemerkte, dass sich die Tür nach innen verbog und mit dem Aufbruch der Wohnungstür rechnete, legte sich bäuchlings auf den Boden und drückte mit den Füßen gegen die Tür, um die Türbeschläge zu entlasten. Der Haupttäter zog zur Überraschung seiner Gehilfen, die sich daraufhin eilends entfernten, eine Kleinkaliberwaffe. Er schoss insgesamt zehnmal aus kurzer Entfernung schräg nach links unten auf die Wohnungstür, bis das Magazin geleert war. Da das Aufschießen des Schlosses der Wohnungstür scheiterte und der Haupttäter keine Möglichkeit mehr sah, in die Wohnung zu gelangen, verließ er ebenfalls den Tatort. Der 47-Jährige blieb unverletzt.
Das Landgericht Hanau hat einen der Angeklagten, den Haupttäter, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten und einen weiteren Angeklagten, seinen Gehilfen, wegen Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Außerdem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen. Der zweite Gehilfe war zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte diese akzeptiert.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen ihre Verurteilung gerichteten Revisionen der zwei revidierenden Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.