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Damit bestätigt das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt Hanau und die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2023, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen. "Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Es schafft die notwendige Klarheit und bestätigt, dass wir rechtlich sauber und verantwortungsvoll gehandelt haben", sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD). "Es macht auch deutlich, dass Bürgerbegehren rechtlich klaren Vorgaben unterliegen, die es einzuhalten gilt."

Im Kern folgte das Gericht der Argumentation der Stadt: Das Bürgerbegehren erfüllte die gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraf 8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nicht. Insbesondere fehle ein tragfähiger und nachvollziehbarer Kostendeckungsvorschlag. Dieser müsse Bürgerinnen und Bürgern die finanziellen Auswirkungen einer Entscheidung realistisch und transparent darstellen. Die im Bürgerbegehren genannten Baukosten von insgesamt einer Million Euro und die dazugehörigen Betriebskosten von 3.000 Euro wurden vom Gericht als nicht schlüssig bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Preise, auch schon zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Bürgerbegehrens im Februar 2023. Ebenso seien die vorgeschlagenen Finanzierungswege, unter anderem über Förderprogramme, zu ungenau und rechtlich nicht belastbar gewesen.

"Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Bindungswirkung wie ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Deshalb müssen die Voraussetzungen strikt eingehalten werden, gerade bei finanziellen Fragen. Wer den Menschen eine Entscheidung vorlegt, muss auch ehrlich sagen, was sie kostet und wie sie bezahlt werden soll", so Claus Kaminsky. "Das war hier nicht der Fall."

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens unterstreicht die Stadt Hanau, dass sie in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die Innenstadtentwicklung getätigt hat. Mit sichtbarem Erfolg. So ist der Bereich in der Langstraße inzwischen ein attraktiver Aufenthaltsort. "Hier ist eine echte Ruhe-Oase entstanden, mit Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten für Kinder, einem Calisthenics-Bereich, Begrünung sowie einer öffentlichen Toilette. Das ist ein Angebot für alle Generationen und entspricht genau dem, was eine lebendige Innenstadt heute braucht", betont der Oberbürgermeister.

Auch an anderen Stellen wurde in den vergangenen Jahren gezielt investiert. Mit dem Erwerb des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes am Marktplatz und der Entwicklung der Immobilie zum Stadthof hat die Stadt einen weiteren zentralen Baustein für die Belebung der Innenstadt gelegt. Der neugestaltete Johanneskirchplatz steht ebenfalls kurz vor seiner offiziellen Eröffnung und wird die Aufenthaltsqualität im Herzen der Stadt weiter erhöhen. "Wir haben in den vergangenen Jahren konsequent daran gearbeitet, unsere Innenstadt zukunftsfähig zu machen und das mit einem klaren Fokus auf Aufenthaltsqualität, Nutzungsvielfalt und wirtschaftliche Stabilität. Dafür stehen zahlreiche Projekte im Rahmen des seit etwa zehn Jahren laufenden intensiven Stadtumbaus. Stadtentwicklung endet nie und wir treiben sie transparent im Sinne der Bürgerschaft in der wachsenden Stadt Hanau vorab", so Oberbürgermeister Claus Kaminsky.

Vor diesem Hintergrund erneuert Kaminsky auch seine grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben eines weiteren Grimm-Museums: "Es braucht kein zusätzliches Grimm-Museum in der Innenstadt. Mit GrimmsMärchenReich im Schloss Philippsruhe haben wir bereits ein etabliertes, erfolgreiches und inhaltlich überzeugendes Angebot, das vor kurzem seinen siebten Geburtstag gefeiert hat. Statt Doppelstrukturen zu schaffen, investieren wir gezielt in die Weiterentwicklung unserer Stadt als Ganzes."

Abschließend stellt Oberbürgermeister Claus Kaminsky klar: "Das Urteil ist nicht nur eine juristische Bestätigung, sondern auch ein Signal für eine verantwortungsvolle Stadtpolitik. Wir werden unseren Weg einer nachhaltigen und realistischen Stadtentwicklung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger konsequent fortsetzen."


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