Bisher ist es in den mit Fernwärme versorgten Gebieten "In den Waldwiesen", "Gleisbauhof" und "Burgallee" nicht zulässig Kamine für Holzfeuer insbesondere im Außenbereich zu betreiben.
Das soll sich ändern, mit entsprechenden Satzungsbeschlüssen befassen sich im Januar Ortsbeiräte und Stadtverordnetenversammlung.
Die vom Magistrat bereits beschlossene Vorlage besagt, dass Kamine in den betroffenen Gebieten künftig zulässig sein sollen. Damit kommt die Stadt wiederholt geäußerten Wünschen von Bürgerinnen und Bürgern entgegen. Von der Erlaubnis für Kamine unberührt bleibt der Anschluss- und Benutzungszwang für das regelhafte Heizen mit Fernwärme in den Wohnhäusern. Das bedeutet, dass Kamine nicht vorrangig für Heizzwecke eingesetzt werden dürfen.
Mit diesen Änderungen will die Stadt Hanau die Satzungen für die Fernwärmeversorgungen vereinheitlichen, denn in anderen Wohngebieten mit Fernwärmeversorgung sind Kamine bereits erlaubt.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de

















