"Vorsichtig optimistisch" ist Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky vor dem für den 4. April vom Bundesverwaltungsgericht angekündigten Fluglärm-Urteil.
Denn die beiden Verhandlungstage Mitte März in Leipzig hätten gezeigt, dass Rechtsauffassung und Position der Stadt Hanau zum Nachtflugverbot in Frankfurt bestätigt würden. Freilich sei die Hessischen Landesregierung dafür zu kritisieren, welche "Spitzfindigkeit und Doppelbödigkeit" sie an den Tag lege. "Wenn sich das bestätigt, was alle Fachleute vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwarten, dann hat sich unser gesteigerter Einsatz unmittelbar vor Beginn der mündlichen Verhandlung in Leipzig gelohnt", meint Kaminsky weiter. Der OB hatte mit einer Hanauer Delegation erstmals an einer Montags-Demonstration gegen Fluglärm im Frankfurter Flughafen teilgenommen. "Wir können sogar hoffen, dass Leipzig uns mehr zugesteht als ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr", glaubt Hanaus OB. Diese Ruhezeit hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof durchgesetzt, wogegen die Landesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gegangen war.
Die Leipziger Richter ließen nun erkennen, dass sie auch in den sogenannten Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr weniger Flüge fordern als die bisher vom Land genehmigten 150. "Damit könnten wir unsere Forderung nach Nachtruhe durchgehend von 22 bis 6 Uhr nicht durchsetzen, aber weniger Belastung am Himmel als bisher hätte Hanau dennoch", so die Wertung Kaminskys. Als "unglaubliches Possenspiel der Hessischen Landesregierung" kritisiert Kaminsky das Verhalten von Wirtschaftsminister Dieter Posch und dem Rechtsvertreter des Landes bei der Revisionsverhandlung in Leipzig. Unter dem Eindruck, dass das Bundesverwaltungsgericht ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen für möglich hält, kündigte Posch in Leipzig an, ein komplettes Nachtflugverbot umsetzen zu wollen.
Das habe im Widerspruch zum Rechtsvertreter des Landes, Volker Gronefeld, gestanden, denn der habe während der mündlichen Verhandlung das Gericht für dessen erkennbare Neigung pro Nachtflugverbot attackiert. Daraus lässt sich nach Kaminskys Meinung nur ablesen, dass die Landesregierung nach außen so tue, als akzeptiere sie ein von den Richtern favorisiertes Nachtflugverbot, "nach innen aber voll auf Leipzig und ein Aufheben des Nachtflugverbots gesetzt hatte". Dies stets als Suche nach Rechtssicherheit hingestellt zu haben, sei insofern "schlichte Bürgertäuschung". Dazu passe auch, dass die Leipziger Richter das fehlende rechtliche Gehör für die Genehmigung von 17 Nachtflügen kritisiert hätten, die der Flughafenbetreiber Fraport in der Planfeststellung gar nicht gefordert habe. Es zeige sich einmal mehr, dass die Landesregierung "gut daran getan" hätte, wenn sie nach dem Stopp der Nachtflüge durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof auf eine Revision in Leipzig verzichtet hätte. Nun, nach der verlorenen Oberbürgermeister-Wahl in Frankfurt, erkännten das auch einige Verantwortliche in der hessischen CDU und übten Selbstkritik. Denn es sei eine für die von Fluglärm geplagte Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet "schwer zu ertragende Spitzfindigkeit", wenn die Landesregierung mit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht die Nachtruhe habe rechtssicher machen wollen, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof vorher längst geschaffen habe.
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