„Ein erfreulicher Tag für die Menschen in Hanau“

Hanau

"Das ist ein erfreulicher Tag für die Menschen in Hanau, denn nun ist höchstrichterlich die Nachtruhe bestätigt worden." So kommentiert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fluglärm durch den Frankfurter Flughafen.

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Leipzig habe die Rechtsunsicherheit beseitigt, für welche die "wortbrüchige" Hessische Landesregierung gesorgt habe. Denn die von Wiesbaden erlaubten Nachtflüge hätten "im krassen Widerspruch" zum Mediationsergebnis  von 2000 gestanden, das Voraussetzung für den Ausbau des Flughafens war, so Kaminsky weiter. Nun müsse das Land den eigenen und für die Landesentwicklung zugleich wichtigsten Planfeststellungsbeschluss nachbessern. Das sei "fachlich wie politisch ein Armutszeugnis ohnegleichen". Leider habe nicht die eigene Einsicht der CDU/FDP-Landesregierung dazu geführt, sondern nach dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof habe das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich diesen Fehler korrigieren müssen.

Das Leipziger Urteil zur Nachtruhe von 23 bis 5 Uhr bestätige die Rechtsauffassung der Stadt Hanau. Darüber hinaus sei sogar zu erwarten, dass die Forderung der Hanauer Stadtverordneten nach weniger Lärm auch in den sogenannten Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr Gehör finde. Denn das Bundesverwaltungsgericht habe deutlich gemacht, dass in diesen Stunden nicht geflogen werden dürfe wie im Tagflugbetrieb. Nun erwarte Hanau vom Land ein "deutliches Signal" diese Anforderung zu befolgen, damit die Akzeptanz für den Flughafen in der Bevölkerung wachse.

Auch den Bund sieht Kaminsky in der Pflicht. "Es reicht nicht, dass Bundesverkehrsminister Ramsauer und das Umweltbundesamt mehr Schutz vor Fluglärm fordern, nun müsse auch Taten folgen." Dazu gehöre, dass neue, Lärm mindernde Anflugverfahren in Frankfurt eingeführt würden, die andernorts schon erprobt oder eingeführt seien.


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