Kaminsky zur NPD: „Meine Haltung ändert sich nicht“

Hanau

Oberbürgermeister Claus Kaminsky bedauert die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach die Stadt Hanau den Anfang einer Rede von Kaminsky anlässlich einer Gegendemo am 11. September 2013 zu einer NPD-Wahlveranstaltung nicht mehr auf der städtischen Internetseite verbreiten darf.

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Der Verwaltungsgericht Frankfurt hatte dies in erster Instanz noch anders gesehen und dem Hanauer Oberbürgermeister recht gegeben.

„Offenbar darf man als direkt gewählter Oberbürgermeister zum Schutz seiner Stadt einer im Verfassungsschutzbericht als „relevanteste Bedrohung für die Grundwerte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ eingestuften politischen Gruppierung nicht die Stirn bieten.“ Kaminsky vertritt die Auffassung, dass die Menschen in Hanau, die sich aus 133 Nationen zusammensetzen, einen Anspruch darauf haben, zu wissen, welche Meinung und Haltung der Oberbürgermeister ihrer Stadt hat. „Jedes Jahr am 19. März und beim Gedenken an die Reichspogromnacht erinnern wir an Unheil und Schrecken, welches die Hitler-Diktatur über Millionen Menschen – auch hier in Hanau – gebracht hat. Es kann deshalb nicht sein, dass ein jetzt politisch Verantwortlicher Äußerungen, wie sie die NPD vorgebracht hat, kommentarlos hinnimmt.“ Sobald dem OB das Urteil im Original vorliegt, wird er die weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Bis dahin bleibt die kritisierte Textpassage seiner Rede anlässlich der Gegendemonstration zur NDP-Kundgebung vom 11. September 2013 auf der städtischen Homepage.

Da nun mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt und des VGH Kassel zwei kontrovers ausfallende rechtliche Beurteilungen des Sachverhalts vorliegen, will Kaminsky sich Gedanken machen, auf welche Art und Weise er zukünftig sicherstellen kann, dass die Hanauer Bürgerinnen und Bürger seine Haltung zu diesem politischen Thema erfahren. Kaminsky bekräftigte: „Denn meine Haltung gegenüber der NPD hat sich nicht geändert! Und ich bin immer noch stolz auf die Bürgerinnen und Bürger, die damals ihr Gesicht bei der Gegendemo gezeigt haben. Auch das Bündnis für Vielfalt, welches aus all dem entstanden ist, zeigt, dass wir gemeinsam ein starkes Zeichen gegen Rechts für die Vielfalt in unserer Stadt gesetzt haben und immer wieder setzen werden. In vielen Briefen und E-Mails erreichte mich der Dank für dieses „Gesicht zeigen“. In persönlichen Ansprachen auf der Straße und bei Terminen wurde mir – gerade auch von denen, die solche Auftritte der Rechten in Angst und Schrecken versetzen - vermittelt, wie wichtig es ihnen war zu sehen, dass die Stadtgesellschaft auf ihrer Seite steht.“ Kaminsky sieht es auch weiterhin als eine seiner primären Aufgaben, in vorderster Front zu stehen, wenn es darum geht unsere demokratische Grundordnung zu verteidigen.

„Sehr irritiert war ich über die Kommunikation des VGH“, sagte er. „Wir haben erst heute Morgen durch eine Medienanfrage davon Kenntnis bekommen. Durch einen Anruf unsererseits beim VGH haben wir dann erfahren, dass der Rechtsanwalt der NPD den Beschluss bereits am gestrigen Mittwoch um 10.23 Uhr auf elektronischem Wege erhalten hat. Ich sollte ihn auf dem Postweg bekommen. Mittlerweile hat sich der VGH telefonisch für diese Panne entschuldigt, so dass ich von einem Versehen ausgehe.“


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