Mit Beschlüssen zum Haushaltssicherungskonzept 2015 und zur Höchstgrenze der Kassenkredite hat der Hanauer Magistrat am Montag Morgen weitere finanzpolitische Rahmenbedingungen für das kommende Jahr festgeschrieben.
Mit Beschlüssen zum Haushaltssicherungskonzept 2015 und zur Höchstgrenze der Kassenkredite hat der Hanauer Magistrat am Montag Morgen weitere finanzpolitische Rahmenbedingungen für das kommende Jahr festgeschrieben.
Zusammen mit dem ebenfalls am Montag vorgelegten Jahresabschluss 2011 hat das Gremium damit wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Haushaltsgenehmigung 2015 bekommen zu können. „In Anbetracht dessen, dass unser aktuelles Jahresergebnis für 2014 den Schutzschirm-Vertrag erfüllen wird und auch der geforderte Jahresabschluss für 2012 noch im Dezember vorliegen wird, sollte das Regierungspräsidium den zweiten Teil des Doppelhaushaltes im ersten Quartal 2015 genehmigen können,“ kommentierte Oberbürgermeister Claus Kaminsky die jüngsten Magistratsbeschlüsse. Die Stadtverordnetenversammlung wird sich in ihrer Sitzung am 15. Dezember mit den Themen beschäftigen.
Die jetzt beschlossene Vorlage zur Höchstgrenze der Kassenkredite sieht vor, diese um 50 Millionen zu senken. Mit diesen Krediten finanziert die Stadt üblicherweise kurzfristige Verbindlichkeiten, ähnlich wie Privathaushalte dafür den sogenannten Dispo-Rahmen ihres Kontos ausschöpfen. „In der mit dem Doppelhaushalt beschlossenen Satzung war die Höchstgrenze noch auf 300 Millionen festgesetzt worden. Inzwischen gehe ich davon aus, dass wir Kassenkredite in dieser Höhe nicht brauchen werden,“ erläutert der OB zu dieser Beschränkung, dass es sich hierbei um eine absolute Grenze handelt, „die zu keinem Zeitpunkt überschritten werden darf, auch nicht kurzfristig“.
Das am Montag vom Magistrat verabschiedete Haushaltssicherungskonzept 2015 sei dagegen dem Grunde nach eine detailreichere Fortschreibung des bereits im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 vorgelegten Werks. Die seinerzeit bereits beschlossenen finanzpolitischen Ziele wie die Reduzierung der freiwilligen Leistungen um 20 Prozent, der Abbau von 40 Stellen, der Verzicht auf die Anhebung von Grund- und Gewerbesteuer sowie der angestrebte Haushaltsausgleich Ende 2017 und die Priorisierung der Stadtumbau-Maßnahmen werden in der Fortschreibung durch einen im Detail beschriebenen Abbaupfad und die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt. „Während wir in diesem Jahr dem RP ein Konzept vorgelegt hatten, dass die großen Linien aufzeigte, sind in der jetzt ergänzten Fassung eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen aufgeführt, die in der Summe zur notwendigen Haushaltskonsolidierung beitragen“, so OB Kaminsky.
Wie der OB abschließend erklärte, wird es der Stadt auch gelingen, noch den letzten ausstehenden Jahresabschluss für 2012 fristgerecht in diesem Jahr zu präsentieren. Es sei trotz des Beschleunigungserlasses zwar ein enormer Kraftakt für die Finanzverwaltung gewesen, doch Hanau werde die Auflage nach Vorlage der Abschlüsse für die 2009 bis 2012 erfüllen.
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