Die Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt Hanau weist darauf hin, dass das Land Hessen auch im Jahr 2015 Fördermittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bereitstellt.
Die Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt Hanau weist darauf hin, dass das Land Hessen auch im Jahr 2015 Fördermittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bereitstellt.
Nach den aktuellen Richtlinien können Kostenzuschüsse für Maßnahmen in und an selbstgenutzten Wohnungen gewährt werden. Gefördert werden können beispielsweise die Verbesserung von Freiflächen, Plätzen, Wegen und Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück, das Beseitigen von Stufen und Schwellen vor oder im Haus, das Errichten von Rampen, die Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, die Gestaltung von Treppen oder der Einbau von Treppenliften.
Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen ab 1.000 Euro. Sie müssen bis zum 31. März diesen Jahres angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Bauarbeiten noch nicht begonnen wurden. Ausführliche Informationen erhalten Interessierte aus dem Stadtgebiet Hanau bei Ingeborg Golasch von der Wohnungsbauförderungsstelle im Rathaus (Zimmer 1.04), telefonisch erreichbar unter der Nummer 06181/295-340.
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