Die Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt Hanau weist darauf hin, dass auch im Jahr 2015 landesweit Fördermittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden.
Die Kostenzuschüsse beziehen sich auf Maßnahmen in und an selbstgenutzten Wohnungen. Gefördert werden können beispielsweise das Beseitigen von Stufen und Schwellen vor oder im Haus, das Errichten von Rampen, Umbauten von Toilettenräumen und Bädern oder der Einbau Treppenliften. Förderfähig sind Maßnahmen ab 1.000 Euro, die bis zum 15. September angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Baumaßnahmen noch nicht begonnen haben. Ansprechpartnerin bei der Stadt Hanau ist Ingeborg Golasch (06181/295-340).
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