Als gefährliche Körperverletzung wertete die 1. Große Strafkammer des Hanauer Landgerichts die Messerattacke eines 25-jährigen Hanauers auf seine Ex-Frau und blieb beim Strafmaß deutlich unter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Anstatt wie gefordert zu achteinhalb oder gar zehn Jahren wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Am Abend des 26. Juli 2015 hatte sich der Angeklagte Zugang zu der Wohngemeinschaft seiner Ex-Frau in der Hanauer Nordstraße verschafft und sich dort bis zu ihrem Eintreffen versteckt. Als die zwei Jahre ältere Frau nach Hause kam, tauchte er plötzlich hinter ihr auf und verlangte eine sexuelle Befriedigung. Die Frau verweigerte, anschließend fügte er ihr mit einem Kartoffelmesser mehrere Stichverletzungen zu. Die Frau überlebte schwerverletzt, die Stiche waren allerdings nicht lebensbedrohlich. Danach beugte er sich über die 27-Jährige und würgte sie mit den Worten „Bist Du immer noch nicht tot?“ Mit einem weiteren Messer wollte er offenbar erneut zustoßen, doch bis er das geholt hatte, war die Frau ins Zimmer einer Mitbewohnerin geflüchtet.
Das Gericht folgte mit der vierjährigen Freiheitsstrafe den Anträgen der Verteidigung. Auf dieser Seite wurde die Schuldfähigkeit des Angeklagten angezweifelt und zudem von einer fahrlässigen Tat in einem Ausnahmezustand angegangen. Der 25-Jährige selbst hatte zu Prozessbeginn lautstark gegen die anwesenden Fotografen protestiert und anschließend geschwiegen. Ganz am Ende ergriff er dann aber doch noch einmal das Wort und entschuldigte sich für die Messerattacke auf seine Ex-Frau.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de
















