Die Stadt Hanau will künftig auf einen eigenen Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten verzichten und die hier bisher angesiedelten Aufgaben an die nächstgelegene Geschäftsstelle übergeben.
Die Stadt Hanau will künftig auf einen eigenen Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten verzichten und die hier bisher angesiedelten Aufgaben an die nächstgelegene Geschäftsstelle übergeben.
Diese ist als unabhängige Landeseinrichtung in Büdingen ansässig und bereits heute neben dem Wetteraukreis auch für den Main-Kinzig-Kreis zuständig. Einen entsprechenden Beschluss hat der Magistrat in seiner Sitzung am Montag gefasst. Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky dazu erläutert, ist diese Maßnahme ein weiterer Beitrag zur Einhaltung der Personal- und Finanzziele aus der Schutzschirmvereinbarung. „Die Tätigkeit des Hanauer Gremiums ist nicht wirtschaftlich, denn Aufwendungen in Höhe von 150.000 Euro für Personal- und Sachkosten stehen lediglich Erträge von rund 28.000 Euro gegenüber, die wir für die der Erstellung von Gutachten, durch den Verkauf des Immobilienmarktberichts und Gebühren für Auszüge aus der Kaufpreissammlung sowie für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte erhalten.“ Der für 2017 angestrebte Haushaltsausgleich und die sich darauf ergebenden Konsolidierungsziele erfordern nach Kaminskys Worten, dass „wir zwingend auch das Leistungsspektrum unserer Verwaltung auf den Prüfstand stellen, um den notwendigen Personalabbau realisieren zu können.“ Die Stadt habe mit dem eigenen Gutachterausschuss seit Jahrzehnten freiwillig eine Aufgabe des Landes übernommen, die künftig nicht mehr finanzierbar sei und deshalb abgegeben werden müsse.
Möglich wird die jetzt angestoßene Umstrukturierung, weil es sich bei diesem unabhängigen Gremium um eine Einrichtung des Landes handelt. In der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) ist geregelt, welche Landkreise und kreisfreien Städte sowie welche kreisangehörigen Städte die Gutachterausschüsse als Einrichtung des Landes zu bilden haben. Hanau ist dort explizit benannt. Seit 1961 verfügt die Stadt Hanau darauf basierend einen eigenen Gutachterausschuss für Immobilienwerte und sonstige Wertermittlungen als Einrichtung des Landes Hessen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wurde beim damaligen Vermessungs- und Liegenschaftsamt - heute Fachbereich Grundstücke und Logistik (FB 6) - eingerichtet.
Zu den aktuellen Aufgaben der Geschäftsstelle gehört es unter anderem, für die Kaufpreissammlung jährlich rund 1.200 Verträge auszuwerten, bis zu 25 Gutachten im Jahr vorzubereiten sowie den jährlichen Immobilienmarktbericht zu erstellen und zu vertreiben. Insgesamt sind die drei Teilzeitbeschäftigten mit 70 Prozent ihrer Arbeitszeit für den Gutachterausschuss aktiv und 30 Prozent für die Abteilung Vermessung, wo es zu ihren Aufgaben gehört, die Anfragen für das Vorkaufsrecht zu bearbeiten oder auch städtische Wertberechnungen vorzunehmen und den städtischen Grundstücksbestand zu erfassen.
Um diese Zuständigkeiten abtreten zu können, muss die Durchführungsverordnung geändert und die Stadt Hanau dort gestrichen werden. Einen entsprechenden Antrag beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wird der Magistrat zeitnah stellen. Mit der Änderung der DVO-BauGB durch die Landesregierung werden auch Regelungen für Mitglieder des Gremiums getroffen. Derzeit sind 15 ehrenamtliche Gutachter sowie Michael Nerlich als Vorsitzender für den Gutachterausschuss Hanau bestellt. Davon sind vier Gutachter noch bis zum Jahre 2017 und acht Gutachter noch bis zum Jahre 2018 bestellt. Bei drei weiteren Gutachtern läuft die Amtszeit jeweils bis zum Jahre 2019, 2020 und 2021.
Für das gesamte Änderungs- und Übertragungsverfahren rechne man mit einer Dauer von rund 18 Monaten, so Kaminsky, und ergänzt, dass die Stadt dem Ministerium empfehle, die bisher städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Büdinger Geschäftsstelle zu übernehmen. „Für die Stadt Hanau entstehen nach der Änderung zwar immer dann Kosten, wenn sie künftig Wertgutachten oder schriftliche Bodenrichtwertauskünfte selbst in Auftrag gibt. Die Synergieeffekte und Einsparungen bei den Personalkosten sprechen dennoch eindeutig für eine Verlagerung der Aufgaben,“ so der Hanauer OB abschließend.
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