Vorkaufsrecht: Stadt Hanau will sich Einfluss auf Innenstadtentwicklung sichern

Hanau-Innenstadt
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Als konsequente Fortsetzung der städtischen Strategie, nachhaltig steuernden Einfluss auf die Innenstadtentwicklung zu nehmen, hat Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) den Beschluss des Magistrats bezeichnet, für das Areal zwischen Kinzig und Nussallee bzw. Eugen-Kaiser-Straße in der Innenstadt das Satzungsverfahren für die Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Darüber hinaus sollen städtebauliche Untersuchungen angestoßen werden, um zu prüfen, ob über den Bebauungsplan hinausgehende städtebauliche Instrumente zur Aufwertung des Gebietes sinnvoll sind.



Gleichzeitig stimmte das Gremium auch einer Vorkaufssatzung zu, die in dem fraglichen Gebiet Fehlentwicklungen in Zukunft verhindern soll. Die Stadtverordnetenversammlung befasst sich mit der Vorlage in ihrer nächsten Sitzung am 16. Mai.

Wie der OB erläutert, übernimmt die Hanauer Vorstadt sowohl verkehrlich als auch stadträumlich die Funktion des Stadteingangs in die Innenstadt. Dabei sei insbesondere der Bereich der Straße Hanauer Vorstadt und der Kleinen Hainstraße sehr stark durch Straßenverkehr belastet, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung führe. Vorhandene ungenutzte und mindergenutzte Flächen im Plangebiet würden das Gebiet zusätzlich sowohl gestalterisch als auch funktional abwerten. "Mit der Aufstellung des Bebauungsplans schaffen wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen, um das Gebiet geordnet, nachhaltig und zukunftsweisend zu entwickeln. Unser Ziel ist dabei, ein innerstädtisches Quartiers mit Wohnangeboten für breite Bevölkerungs- und Altersgruppen entstehen zu lassen."

Das von dem Bebauungsplan erfasste Gebiet zeichnet sich dadurch aus, dass sowohl die nahe gelegene Altstadt als auch die zentralen Bereiche der Innenstadt sehr gut auf kurzen Wegen erreichbar sind. Gleichzeitig befinden sich wertvolle Naherholungsflächen, wie die Kinzig, das Heinrich-Fischer-Bad und der Schlossgarten mit seinen attraktiven Grünflächen in unmittelbarer Nähe. Dadurch bietet das Quartier ideale Voraussetzungen, um den Belangen des Klimaschutzes, der Mobilitätswende und gleichzeitig der Wohnraumversorgung Rechnung zu tragen sowie den Zielen einer Stadt der kurzen Wege gerecht zu werden.

Im Zuge der Planung soll die Kinzigaue als "ein Stück Landschaft" mitten in der Stadt stärker in den Fokus gerückt werden. Die Qualität und Nutzbarkeit dieser Naherholungsfläche können nach den Vorstellungen der Stadtplanung unter Berücksichtigung ökologischer Belange positiv weiterentwickelt werden. Deshalb wurde auch eine Verbindung zum Westufer der Kinzig aufgenommen. Eine hier verlaufene Fuß- und Radverbindung würde nicht nur das Plangebiet und die Innenstadt besser an die Naherholungsflächen anschließen, sie könnte gleichzeitig auch Teil der sich derzeit in Prüfung befindlichen Radschnellverbindung Frankfurt am Main – Maintal – Hanau sein.

Defizite weist nach Ansicht der Fachleute auch die derzeit vorhandene Bebauung auf. Genannt werden ein hoher Versiegelungsgrad, große Stellplatzflächen, fehlende Freiflächen, Nutzungskonflikte und Gestaltungsdefizite. Doch die im Gebiet vorhandenen untergenutzten und brachliegenden Flächen bieten das Potenzial, durch Neubauten maßgeblich zu einer Aufwertung des Quartiers beizutragen und Flächen für den Wohnungsbau zu aktivieren. Erforderlich ist dafür ein grundstücksübergreifendes städtebauliches Gesamtkonzept, denn die Bestandsbebauung ist in ihrer Struktur und Höhenentwicklung so heterogen, dass sich daraus keine eindeutigen Leitlinien für eine verträgliche Entwicklung einzelner Baugrundstücke ableiten lassen.

Im Zuge des Verfahrens sind Anforderungen an eine qualitätsvolle Entwicklung des Stadtraums, der Bebauung, der Verkehrsflächen und der Freiflächen zu benennen. Die Vernetzung von Grünflächen, die Durchlässigkeit und die Schaffung von Wegeverbindungen stellen weitere Ziele dar. Darüber hinaus sollen mit der Planung auch geeignete Rahmenbedingungen für eine klimaneutrale bzw. klimaangepasste Bauweise und die Umsetzung nachhaltiger Energiekonzepte geschaffen werden. Mit der ebenfalls beschlossenen Vorkaufssatzung sollen die Ziele gesichert werden, die sowohl dem Bebauungsplan als auch der Entscheidung für die Durchführung weiterer städtebaulicher Untersuchungen zugrunde liegen. Hierzu gehören im Wesentlichen die nachhaltige und zukunftsweisende Gestaltung des Gebietes, die städtebauliche Aufwertung sowie die Reduzierung von vorhandenen Defiziten und Missständen. 


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