Über diese erste Lockerung ist das Team von HessenForst sehr glücklich, da die Besuchszahlen seit Einführung der Testpflicht merklich zurückgegangen waren.
Als Einrichtung im Main-Kinzig-Kreis gelten zurzeit die vom Land Hessen vereinbarten Regeln und Verordnungen der Lockerungsstufe 1. Wer den Wildpark besuchen möchte, muss sich weiterhin über das Online-Buchungssystem der Homepage voranmelden und einen Tagestermin vereinbaren (www.erlebnis-wildpark.de). Für das Außengelände und die Innengebäude ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Wildparkveranstaltungen werden unter Auflagen (wie zum Beispiel Testpflicht für alle Teilnehmenden über 6 Jahre) voraussichtlich ab dem 1. Juni wieder angeboten. Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten natürlich weiterhin im Wildpark. Das Streichelgehege bleibt vorerst geschlossen, die Spielbereiche sind geöffnet.
Ausdrücklich weist der Wildpark darauf hin, dass eine Gruppenbildung von mehr als zwei Haushalten derzeit im Wildpark nicht zulässig ist und bittet alle Besucherinnen und Besucher im Interesse des Gesundheitsschutzes für sich und andere, die geltenden Regeln zuverlässig zu beachten. Darüber hinaus hat auch das generelle Fütterungsverbot im Wildpark weiterhin Bestand.