Die Inspektion erfolgt gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Lan-des Hessen, wonach der Zustand der öffentlichen Abwasserleitungen alle zehn bis 15 Jahre erfasst und dokumentiert werden muss. Los geht es bereits am Montag, 13. März. "Die Inspektionsarbeiten werden tagsüber durchgeführt, daher kann es kurzfristig zu Einschränkungen für den fließenden oder ruhenden Verkehr kommen. Die Beauftragte Firma ist jedoch dazu angehalten, die Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten", erklärt HIS-Leiter Markus Henrich. Der Zugang zu den privaten Grundstücken wird dabei zu jeder Zeit möglich sein.

Für die Instandhaltung von Abwasseranlagen spielt die Kanalinspektion eine wichtige Rolle. Dabei wird zunächst genau erfasst, in welchen Zustand sich die Kanäle befinden. Basierend auf diesem Ergebnis werden anschließend Maßnahmen zur Behebung von Mängeln vorbereitet. Größere Schäden wie Brüche oder Wurzeleinwüchse können zu Verstopfungen oder Eindringen von Grundwasser führen und müssen zeitnah behoben werden. Vorzugsweise werden defekte Leitungen im Relining-Verfahren saniert. Dabei muss der Boden nicht aufgegraben werden. Ist dies nicht möglich, müssen Kanalleitungen erneuert und für diese Arbeit entsprechend freigelegt und ausgetauscht werden. Das gleiche gilt, wenn die Kapazität der Leitungen nicht mehr ausreicht und größere Rohre erforderlich sind.

Da die Kanalleitungen vor der Befahrung mit dem Kamerawagen gereinigt werden, kann es zu Rückstau oder Druckluftstößen in die Anschlussleitungen kommen, insbesondere bei aufwändigeren Reinigungsarbeiten. HIS empfiehlt, die Geruchsverschlüsse an den Ablaufstellen zu kontrollieren und gegebenenfalls Wasser nachzufüllen. Wenn möglich, können Bürgerinnen und Bürger auch vorsorglich den Kanalanschluss mittels Schieber oder Klappe absperren und ihn nach Abschluss der Inspektionsarbeiten wieder öffnen.

Neben den öffentlichen Kanalleitungen müssen gemäß Abwassersatzung auch die Abwasserleitungen auf den angeschlossenen Grundstücken auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Hierfür tragen die jeweiligen Eigentümer die Verantwortung. Im Unterschied zur Inspektion städtischer Kanäle sind hierbei andere Intervalle vorgegeben. Wurde bei Herstellung der Grundstücksentwässerung eine Dichtigkeitsprobe durchgeführt, ist die erste Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren durchzuführen. Wurde die Grundstücksentwässerung ohne Dichtigkeitsprobe errichtet, ist eine Inspektion bereits nach 20 Jahren fällig. In beiden Fällen sind weitere Wiederholungsprüfungen alle 20 Jahre durchzuführen.

Im Regelfall genügt bei Wiederholungsprüfungen von Grundleitungen eine TV-Inspektion. Ausnahmen gibt es in Wasserschutzgebieten, in denen erhöhte Anforderungen gelten, um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten. Der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS), Abteilung Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz, steht zu weiteren Informationen gerne telefonisch unter 06181 295-635 zur Verfügung. Anfragen oder Hinweise können auch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2