Fuchshaltung in Klein-Auheim von Aufsichtsbehörde überprüft

Foto-Quelle: Verein Wildtierschutz e.V.

Klein-Auheim
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Die vom Verein Wildtierschutz e.V. kritisierte Fuchshaltung des Fox Terrier Vereins „Am Hellenbach“ im Hanauer Stadtteil Klein-Auheim ist nach der entsprechenden Anzeige am 7. März auch ein Fall für das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises. Drei Tage später gab es einen ersten Termin vor Ort, bei dem zunächst eine Kontrolle der geschlossenen Einrichtung vorgenommen wurde.



"Gravierende Mängel oder andere Gründe für einen „gewaltsamen“ Zutritt konnten dabei nicht festgestellt werde, zumal die Anlage 2016 in dieser zulässigen Form offiziell genehmigt und vermutlich seitdem nicht verändert wurde", teilt die Kreisverwaltung mit. "Die beiden Füchse werden zusammen gehalten. Es gibt einen Innen- und einen Außenbereich, den die Tiere nutzen können. Es handelt sich um eine so genannte Schliefanlage zur Ausbildung der entsprechenden Jagdhunde. Die Füchse legen in den künstlichen Gängen die Fährte, die dann von den Hunden aufgenommen werden soll.  Es sind aber nie beide Tiere gleichzeitig in der Anlage, es besteht lediglich Sichtkontakt", beschreibt das Veterinäramt die Situation vor Ort.

„Diese Haltung ist nicht artgerecht, der Fuchs ist in keiner Weise seinen Bedürfnissen entsprechend untergebracht. Deshalb haben wir den Betreiber der Anlage zunächst beim zuständigen Veterinäramt angezeigt,“ sagt hingegen Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Sollten die Mängel nicht unverzüglich abgestellt werden, so behalten wir uns eine Strafanzeige vor.“ Mindestanforderungen für die Haltung von Füchsen würdem – ergänzend zum Tierschutzgesetz – aus dem sogenannten Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervorgehen. Demnach spreche schon die Einzelhaltung eines in der freien Natur sozial lebenden Fuchses nicht den Anforderungen an eine artgerechte Haltung.

Die laut Säugetiergutachten geforderten Gehegemaße von 80 qm für zwei Tiere in der „extensiven“ Haltung seien als Mindestflächenbedarf für Füchse zu sehen. In Klein-Auheim werde diese Größe bei weitem nicht vorgehalten. "Die Fläche soll dem enormen Bewegungs- und Beschäftigungsdrang von Rotfüchsen Rechnung tragen. Nach Auskunft des Deutschen Wildgehegeverbandes e.V. werden Außenbereiche von Fuchsgehegen in Zoo- und Wildparks heute üblicherweise ab einer Mindestgröße von 300 qm geplant, orientierend an den Vorgaben der aktuellen österreichischen Tierhaltungsverordnung. Weiterhin gefordert sind im Gehege Sichtblenden (z.B. Felsen, Baumstämme, Gebüsch) und Rückzugsmöglichkeiten. An Lebensraumbereicherung fehlt es in der Fuchsanlage ebenfalls. Zur ausreichenden Befriedigung ihrer Verhaltensweisen benötigen Füchse zusätzlich zu zahlreichen Umweltreizen stetig wechselnde Spiel- oder Beschäftigungsmaterialien. Der in Klein-Auheim vorgefundene Betonboden unterbindet den Grabe- und Erkundungsdrang des untergebrachten Tieres. Erforderlich ist vielmehr ein Naturboden"; so der Verein Wildtierschutz in einer Pressemitteilung.

Am Freitag, 24. März, kam es zu einer Begehung des Veterinäramtes mit dem Betreiber, um den geäußerten Vorwürfen detailliert nachzugehen und die heutigen Umstände mit der ursprünglichen Genehmigung abzugleichen. "Schwere Verstöße konnten auch dabei nicht festgestellt werden. Aus dem Termin ergab sich allerdings weiterer Klärungsbedarf, der nun kurzfristig abgearbeitet wird. Dabei ist das übliche Verfahren ordnungsgemäß einzuhalten, um keine formale Fehler zu riskieren. Vorrangig ist zu ermitteln, ob die Haltungsbedingungen der beiden Füchse den Vorgaben vollständig entsprechen und ob sie tierschutzrechtlich zu bemängeln sind", so die Beurteilung in der Kreisverwaltung.

Foto-Quelle: Verein Wildtierschutz e.V.


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