Was für ein sinnloses Motiv: Weil ihm seine Frau zu viel geredet hatte, stach ein 66-jähriger Hanauer im Februar dieses Jahres dreimal brutal zu und tötete die 53-Jährige. Im Landgericht Hanau wurde er nun von der 1. Großen Strafkammer wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Gericht ging dabei davon aus, dass der Mann trotz eines Alkoholpegels von fast drei Promille voll schuldfähig war.
Drei Küchenmesser hatte der in Groß Strehlitz (Polen) geborene deutsche Staatsbürger in den Oberkörper seiner Ehefrau gerammt. Als die Rettungskräfte am Abend des 17. Februars in der Dachgeschosswohnung in der Eisenbahnstraße in Klein-Auheim eintrafen, bot sich ihnen ein grausames Bild: Ein Messer durchbrach das Zwerchfell, ein anderes landete im Bauchraum unterhalb der Rippenbögen. Und das dritte traf einen Herzbeutel, wonach sich 1,6 Liter Blut im Oberkörper des Opfers ansammelten. Die Frau starb auf einem Küchenstuhl, die Messer steckten bis zum Schaft in ihrem Körper als gegen 18.30 Uhr ein Notarzt ihren Tod feststellte.
Der Angeklagte saß ebenfalls auf einem Stuhl, ganz ruhig, ohne Widerstand ließ er sich festnehmen. Und noch gegenüber der Polizei legte er ein Geständnis mit dem zweifelhaften Motiv über die Redseligkeit seiner Frau ab. Seitdem schwieg er allerdings, auch in dem Prozess machte er keine Angaben mehr. An seiner Schuld gab es allerdings keinerlei Zweifel.
Geklärt werden musste allerdings die Frage, ob der 66-Jährige voll schuldfähig ist. Neben dem hohen Alkoholpegel wurde nämlich auch eine hohe Dosis an Antidrepessiva in seinem Blut festgestellt. Vermutlich hat er die aber erst nach der Tat eingenommen. „Ich habe meine Frau erstochen“, das teilte er per Telefon persönlich der Rettungsleitstelle mit, eine Aufnahme von dem Gespräch wurde in der Verhandlung abgespielt. Darauf war er noch gut verständlich, später brach er auf der Polizeistation zusammen und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Ein medizinischer Sachverständiger stellte allerdings fest, dass die Einnahme der auf dem Küchentisch vorgefundenen Medikamente kein aggressives Verhalten fördere und stellte die Schuldfähigkeit des 66-Jährigen nicht in Frage.