Eine Schiedsperson übt ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Sie muss in Hanau wohnen und mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben. Auch sollte die Schiedsperson nicht älter als 75 Jahre sein. Mitzubringen sind zudem Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen. Die Aufgaben des Schiedsamtes sind die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.
Die Aus- und Weiterbildung der Schiedspersonen erfolgt durch die Einführungs- und Fortbildungslehrgänge der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsleute und die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung. Eine Wahlzeit dauert fünf Jahre und eine Wiederwahl ist möglich.
Bei Interesse oder weiteren Fragen: Bitte E-Mail bis 19. September 2021 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.